Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

Von: , 27.09.2011 17:04 Uhr

Liebe Experten,

wir haben vor 3 Jahren ein Haus mit einer vorhandenen Einbauküche gemietet. Nun blättern an den viel benutzten bekannten Stellen (am Backofen, an der Dunstabzugshaube) die Verblendung ab. Ein kleiner Teil ist auch schon ganz abgefallen, wonach die Küche nicht mehr so ansehnlich ist. Das Haus ist 11 Jahre alt und seit dem besteht auch diese Küche. Wir sind die 3. Mieter dieses Hauses. Muss der Vermieter die Reparatur übernehmen oder ab wann darf man nach einer neuen Küche fragen?

Vielen Dank!
Benedikt Behnen

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

    Hallo,

    wenn die Küche Bestandteil des Mietobjektes ist und die Abnutzungserscheinungen aus dem gewöhnlichen Gebrauch folgen, ist die Erneuerung durch den Vermieter vorzunehmen.
    Sollte er mit einer moderneren Küche "modernisieren", könnte er 11% von dem Mehrpreis als modernisierung auf die Miete umlegen.

    LG Feßer

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

    Hallo,
    wie kommt ihr darauf, daß ich eure Frage beantworten kann? Steht da irgendwas von Mietrechtsexperte? Ich könnte euch sagen, wie ihr die Küche renovieren könntet, aber von Mietrecht habe ich keine Ahnung. Stellt eure Frage in allgemeiner Form im Rechte-Brett.
    Sorry
    Gruß aus Köln
    Christian

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

    Ein Renovierung der Küche ist wohl Sache des Vermieters. Allerdings dürfte Ihre Küche nach 11 Jahren noch nicht renovierungsbedürftig sein, vor allem, wenn es eine Markenküche und kein Billigmodell war. Sie sollten mal mit dem Vermieter sprechen, viell. lässt sich alles regeln, ohne gleich neue Einbaumöbel zu kaufen.

    Herta Bassauer

  4. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

    Hallo Benedikt,
    wenn die Einbauküche mitgemietet wurde (als Bestandteil des Mietobjektes), dann muß der Vermieter / Eigentümer Mängel beseitigen.

    *Grüße - philine

  5. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht: Instandhaltung der Einbauküche?

    Hallo Benedikt,
    meiner Meinung nach kannst du jederzeit deinen vermieter darauf ansprechen. es handelt sich um eine gemietete küche und es ist ein gebrauchsgegenstand, bei dem man mit mehr abnutzung an manchen stellen rechnen muß, als bei anderen gegenständen. kommt jetzt natürlich auf den verm. an...

    Jetzt auf diese Frage antworten.