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nach 15 Stunden
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Re: Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie
Hallo!
Was deine Kollegin in der Eingliederung darf, legt der Arzt fest. Deine Kollegin und der Arbeitgeber muss zustimmen, sonst gibt es keine Eingliederung. Während der Wiedereingliederung gilt die Kollegin als weiter arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Ein Gesetz oder so, was man in einer Wiedereingliederung tun darf, gibt es nicht.
Gruß, Christian
Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem
Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre
verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der
Gastronomie?!?!?