Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie

Von: , 01.10.2011 23:51 Uhr

Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der Gastronomie?!?!?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie


    Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem
    Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre
    verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der
    Gastronomie?!?!?
    Hallo, andreeaclaudia!

    Die Kollegin hat Recht. Arzt,Krankenkasse und Arbeitgeber versuchen so, wieder ihre alte Leistungsfähigkeit herzustellen. Sie bekommt dafür keinen Lohn/Gehalt sondern Krankengeld.
    Die Belastung an Sonn- und Feiertagen ist dabei nicht vorgesehen.
    Grüße- Schaddie

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie

      Danke erstmal...
      Aber bitte nicht böse sein wenn ich doch fragen muss, woran mein Körper erkennt dass heute ein Feiertag ist und morgen nicht. Wir arbeiten in der Gastro, wo es einfach ein Tag wie jeder andere ist... Deswegen kommt mir das ja einfach seltsam vor...

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie

        Hallo zurück...

        Sieh einfach mal unter "Wiedereingliederung nach Erkrankung" im Internet nach. Außerdem bekommt man bei jeder Krankenkasse Informationen dazu. Es geht nicht um das, was man selbst empfindet sondern darum, wie diese Wiedereingliederung vom Gesetzgeber geregelt wurde. Dazu gehört nun mal, dass man krank geschrieben bleibt und somit die Wochenends-und Feiertargsarbeit entfällt. Außerdem gilt das nicht nur in der Gatronomie sondern für jeden Beruf. Egal ob Schreibtischarbeit,am Fließband oder in der Gastronomie.
        Sei doch froh, dass die Kollegin den Willen hat, bald wieder voll arbeiten zu können und nicht auf Berufsunfähigkeit macht.
        Noch einen schönen Feiertag- Schaddie

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie

    Hallo!
    Was deine Kollegin in der Eingliederung darf, legt der Arzt fest. Deine Kollegin und der Arbeitgeber muss zustimmen, sonst gibt es keine Eingliederung. Während der Wiedereingliederung gilt die Kollegin als weiter arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Ein Gesetz oder so, was man in einer Wiedereingliederung tun darf, gibt es nicht.
    Gruß, Christian
    Meine Kollegin, die sich in der Wiedereingliederung nach einem
    Unfall befindet, behauptet ihr Arzt habe ihr gesagt es wäre
    verboten Sonn- und Feiertags zu arbeiten und das in der
    Gastronomie?!?!?

  3. Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wiedereingliederung nach Krankheit-Gastronomie

    Nicht umbedingt (siehe Weihnachten oder Silvester).

Jetzt auf diese Frage antworten.