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von
nach 49 Tagen
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Re: Gewerbeschein, wann?
Hi,
außer für Reisegewerbe gibt es nur eine Sorte Gewerbeanmeldung.
Die Gewerbeanmeldung sollte einigermaßen zeitnah mit der Aufnahme der Gewebeaktivitäten erfolgen. Dass es aber wegen verspäteter Anmeldung ("nur" Ordnungswidrigkeit) jemals eine Strafe gegeben hätte, habe ich nie gehört.
Nach der Gewerbeanmeldung entscheidet man auf dem Fragebogen des Finanzamts, ob man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzt, oder auf sie verzichtet.
Die Abrechnungen für das FA müssen zeitnah und korrekt erfolgen. Die verstehen da gar keinen Spaß - so freundlich und höflich sie sonst sein können.
Viele Tipps zu diesem Thema: http://www.KlickTipps.de/gewerbe
Schöne Grüße
JK