Krankengeld Urlaubsgeld

Von: , 05.10.2011 12:20 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

bei mir entwickelt sich folgende Situation!
Seit Juni diesen Jahres bin ich arbeitsunfähig und es ist nicht absehbar, ob ich in diesem Jahr meine Arbeit noch einmal aufnehmen kann.
Zwischenzeitlich habe ich einen Rentenantrag (65 J.) gestellt und werde mit Beginn 2012 in Rente gehen.
Aus dem Jahr 2011 habe ich noch einen Urlaubsanspruch zu bekommen, den ich mir wohl ausbezahlen lassen muß.

Frage 1) habe ich Anspruch auf den Resturlaub (Auszahlung)?
Frage 2) wird diese Sonderzahlung mit dem Krankengeld verrechnet? Wenn Ja, wie?

LG. Bartpflanze

10 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
        Re: Krankengeld Urlaubsgeld

        Hallo, Bartpflanze,

        Grundsätzlich ist Urlaubsentgelt keine Sonderzahlung, sondern Bestandteil des Arbeitsentgeltes.

        Zu 1)
        Der Anspruch auf dieses Entgelt (bzw. den Urlaub) ergibt sich aus einem Urteil des EUGH.

        Zu 2)
        Das nachgezahlte Urlaubsentgelt als Bestandteil des Arbeitsentgeltes gehört in die Berechnung der Höhe des Krankengeldes und könnte sich nachträglich somit sogar noch positiv auf sie auswirken.

        LG W.

        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Krankengeld Urlaubsgeld

          Hallo Werner,

          Danke für die schnelle Antwort!
          Ich werde nach dem EUGH-Urteil googlen !!

          Grüße Bartpflanze

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re: Krankengeld Urlaubsgeld

        Hallo,

        es besteht Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs (Urlaubsabgeltung, §7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesezt). Diese Sonderzahlung wird nicht mit dem Krankengeld verrechnet sondern ist eine eigenständige Zahlung die durch den Arbeitgeber erfolgend muss.
        Gruß
        Thomas

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Krankengeld Urlaubsgeld

      Hallo Thomas,

      Danke für deine schnelle Antwort!

      Grüße Bartpflanze

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re: Krankengeld Urlaubsgeld

      Unter folgenden Link gefunden:

      http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/urlaubsan...

      Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 24.3.2009 - 9 AZR 983/07 diese Rechtsauffassung bestätigt. Da sich die Ansicht der Richter in Düsseldorf durchgesetzt hat, bedeutet dies eine Änderung der Rechtsprechung und der Urlaubsanspruch von krankgeschriebenen Arbeitnehmern verfällt nicht mehr.

      Aus der Begründung des LAG Düsseldorf: Auch in der Bundesrepublik gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich vier Wochen, wobei
      der Urlaub nicht nur für Zeiten erworben wird, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat, sondern auch für Zeiten, in denen er ordnungsgemäß krankgeschrieben war,
      der Urlaubsanspruch nicht verfällt, sondern, falls der Urlaub im Urlaubsjahr nicht erteilt wurde, vom Arbeitgeber zu späterer Zeit nachzugewähren ist,
      der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung des noch offenen Urlaubs hat, und zwar auch dann, wenn er während des gesamten Urlaubsjahres und darüber hinaus krankgeschrieben war bzw. weiterhin weiterhin krankgeschrieben ist.

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Krankengeld Urlaubsgeld

      Hallo Werner,
      vielen Dank für dein recherchieren und deine Antwort.
      Mit dieser Mitteilung hast du mir sehr geholfen!!

      Grüße Bartpflanze

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Krankengeld Urlaubsgeld

      Ja, Sie haben Anrecht auf Auszahlung des Ihnen zustehenden Urlaubs.
      Nein, es erfolgt keine Verrechnung mit dem Krankengeld.
      Sie bekommen sowieso nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse und die Urlaubsabgeltung vom Arbeitgeber.
      LG

    • Antwort von nach 90 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Krankengeld Urlaubsgeld

      Hallo,

      vielen Dank für Ihre Antwort, Urlaubsgeld wurde ausgezahlt.

      LG

      Rudi

      • Antwort von nach 90 Tagen 0 hilfreich
        Re: Krankengeld Urlaubsgeld

        Sorry,
        war längere Zeit ausgefallen und konnte somit nicht zeitnah antworten.
        Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber nach den neuesten Urteilen müsste der Resturlaub ausgezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Krankengeld wird nicht erfolgen, da es sich bei der Abgeltung ja um die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses handelt.
        Gruß
        W.T.

      • Antwort von nach 90 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: Krankengeld Urlaubsgeld

        Hallo,

        Danke für deine Mühe! Das Urlaubsgeld wurde mir ausgezahlt.

        LG
        Rudi

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