Mietrecht

Von: , 27.07.2009 14:14 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Frage zur Mietkündigung habe ich:

Per Gesetz ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

In meinem Fall: ich würde, wenn dann gerne erst am 3. August (Mo) diesen Jahres kündigen, da ich erst am 2. August erfahre, ob ich eine Wohnung bekomme.
Da der Vermieter aber in Süddeutschland wohnt erreicht ihn die Post wohl erst am 4. August.

Welches Datum gilt hier? Das des Poststempels? Das der Bestätigung durch den Vermieter?

Vielen Dank für alle Antworten & viele Grüße

Christian Sommer

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Bestätigungsdatum das was der Vermieter auf dem Rückschein notiert bzw. der Postmann

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Bestätigungsdatum das was der Vermieter auf dem Rückschein
      notiert bzw. der Postmann
      Vielen Dank für die Antwort! Dann muss ich mich beeilen.

      Gruß C. Sommer

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Die K. muss an diesem Tag beim Vermieter nachweisbar eingegangen sein.

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Die K. muss an diesem Tag beim Vermieter nachweisbar
      eingegangen sein.
      Vielen Dank für die Antwort! Dann muss ich mich beeilen.

      Gruß C. Sommer

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    hallo,

    das ist richtig. Wenn es sich nur um einen Tag handelt, viell lässt der Vermieter ja mit sich reden.
    Wenn keine Einigung erfolgt zahlen sie anteilmässig für die Tage der Überschreitung - max ne halbe monatsmiete.Solange behalten Sie aber auch die Schlüssel. Reden Sie mit ihrem vermieter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Vielen Dank für die Antwort! Dann muss ich mich beeilen.

      Gruß C. Sommer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Vielen Dank für die Antwort! Hat mir bei meiner Entscheidung sehr weitergeholfen.

      MfG C. Sommer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 42 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Immer Datum des Poststempels

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