Strafverfahren Erste Instanz

Von: , 10.10.2011 22:12 Uhr

In welchen Fällen (Tatbeständen) ist das Landgericht oder das Oberlandesgericht erstinstanzlich zuständig?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Tagen 0 hilfreich
    Re: Strafverfahren Erste Instanz

    Hallo Doktorhans,
    Schau doch einfach mal in die StPO (Strafprozeßordnung),
    da sind Deine zwei Fragen umfassend beantwortet.
    Falls nicht zur Hand:
    www.Google.com und suche dort nach diesem Gesetz.
    Viel Erfolg
    Gruß
    Schiebedach
    In welchen Fällen (Tatbeständen) ist das Landgericht oder das
    Oberlandesgericht erstinstanzlich zuständig?

Jetzt auf diese Frage antworten.