mietrecht

Von: , 12.10.2011 11:18 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

stellen Sie sich bitte vor, Jemand hat 1 Wohnung ersteigert, und aus Eigenbedarf die Mieter wirksam gekündigt, Umzugskosten - Übernahme freiwillig angeboten.

Die Mieter waren einverstanden, kooperativ und haben akziv nach Wohnung gesucht.
Inzwischen entstanden Mietschulden (inkl. Nebenkosten und Heizung für merh als 2 Monaten.

Plötzlich kam vom Mieters Anwalt ein "Ausgleich" Angebot: Mieter "vergisst" die Mietschulden, zahlt 2000 Euro, Kaution darf er behalten.

Telefonisch sagte der Anwalt, dass Jemand lieber zahlen muss sonst bleibt die Mieter in der Wohnung ewig, (wurde nach ewt. Behinderung hinweist), und auch wenn Jemand nach ein Paar Jahren alle Klagen gewinnt, bekommt er nichts zurück da die Familie ganz arm ist.

Jemand hat festgestellt: die Mieter sind längst aus der bestrittener Wohnung ausgezugen! Nachbarn bestätigen den Umzug ausdrucklich. Keiner macht auf, Fenstern stehts offen (es ist aber kalt!) kein Licht usw.
Weiter wurde festgeslellt: Die mieter haben sich ABGEMELDET und an die neue (bekannte) Adresse sich angemeldet. Also in der Wohnung ist somit KEINER angemeldet.
Der Vermieter hat sich und seine Familie in der Wohnung angemeldet offiziel mit aufkleber in Ausweiss.

Vermieters Anwalt hat ihm empfohlen:
1.Fristlose Kündigung wegen Mietverzug
2.Strafanzeige wegen Betrugverdacht.

Jetzt Fragen:
1. Rein wirtschaftlich ist es günstiger Ausgleichsgeld zu zahlen und in der Wohnung sofort reinziehen

Nach Vermieters info: Kalge und Räumnnung kosten sehr viel über 4,5 Tausend kann es locker sein inkl Räumungsmassnahmen, dauert ewig (bis 1,5 Jahren)
der Vermieter lebt selbst zur Miete und mus quasi auch noch Nebenkosten vom Mieter.

2. Darf der Wohnungseigentümer jetz in der verlassener Wohnung reinkommen (mit Schlüsseldienst z.B.) und neu Schloss einbauen OHNE grosse Risiken?

3. Was könnten Sie persönlich dem Eigentümer jetzt empfehlen, wie würden SIE es machen auf seine stelle und Warum?

Herzlichen DANK im Voraus.
PS Der Vermieter weisst dass Schmarotzer und Erpresser und Sozialbetrüger dürfen KEIN Erfolg haben!!! -)
Jürgen
Danke!

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Re: mietrecht

    Da es etwas schwierig ist die Sache per dieser Beschreibung/Formulierung überhaupt zu verstehen, möchte ich mir hier kein Urteil erlauben und empfehle professionelle Rechtsberatung!

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: mietrecht

      Danke. Ich muss mich mit Deutsche Rechtschreibung mehrt beshcäftigen und nicht die Wohnungen kaufen, stimmt?



      Da es etwas schwierig ist die Sache per dieser
      Beschreibung/Formulierung überhaupt zu verstehen, möchte ich
      mir hier kein Urteil erlauben und empfehle professionelle
      Rechtsberatung!

  2. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: mietrecht

    Hallo verehrter User,
    Sie sollten sich mit diesen "Rechtsfragen" an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein wenden.
    Hinweis:
    Korrespondenz mit Vermietern generell nur per Einschreiben + Rückschein !
    Niemals in die "Telefonitis" verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
    Gruß USKO

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: mietrecht

      Vielen Dank!

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: mietrecht

    Hallo Jürgen,

    ehrlich gesagt, verstehe ich nur Bahnhof. Zudem ist eine kostenlose und umfassende Rechtsberatung in diesem Rahmen weder möglich noch erlaubt. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp Spoth

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: mietrecht


    Öffnen Sie die Wohungstüre und tauschen Sie die Schließzylinder gegen Neue aus. Die Kündigung liegt Ihnen ja in Kopie vor. Die Mieter sind inzwischen fristgerecht ausgezogen. Sie erklären bezüglich der in Ihrem Bestiz befindlichen Kaution die Aufrechnung mit den Rücksxänden schriftlich an die letzte Ihen bekannte Wohnungsadresse (Ihre eigene Wohnung!) der Mieter und wenn Sie dann noch Lust verspüren, sich über Anwälte kostenintensiv zu streiten, dann klagen Sie die Restforderung bei Gericht ein. Wozu brauchen Sie denn einen Anwalt? Ihre Welt ist doch jetzt in Ordnung!

  5. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: mietrecht

    Offensichtlich hat der Mieter sich einen cleveren Anwalt gesucht, Um aus der Situation Kapital zu schlagen.ich würde es so machen, dass ich den Leerstand der Wohnung dokumentiere (Fotos, zeugen des Umzugs neue Anschrift, alles dokumentieren),würde die geforderte Summe noch etwas runterhandeln und dann zahlen. In dem Moment wo sie im Besitz der Schlüssel sind, würde ich Anzeige wegen Betrugs machen (Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft) und zusätzlich einen Zivilprozess wegen der gezahlten Summe. Das geht aber nur, wenn sie die Zahlung der Summe belegen können und wenn sie auch schriftlich belegen können, dass sie erpresst wurden.

    Ansonsten bleibt ihm nur die fristlose Kündigung mit Räumung. Ein Eindringen in die Räume würde ich vermeiden, da das Hausfriedensbruch ist. Könnten dann nicht mehr wegen Hausfriedensbruchs sondern auch wegen eventuell gestohlener Gegenstände in Anspruch genommen werden. In solchen Fällen hat der Mieter ja meist seine Brillantringe in der alten Wohnung vergessen. Ein Eindringen in die Wohnung ist nur dann möglich, wenn Gefahr in Verzug ist. Beispielsweise hat die Wohnung einen Gasanschluss und sie und Zeugen haben vor der Wohnung Gasgeruch wahrgenommen. Oder die Fenster stehen auf oder sind eingeschlagen worden, sind nachweislich längere Zeit nicht geschlossen worden, so dass Regen die Bausubstanz schädigen kann. Dazu brauchen sie aber immer Zeugen und Fotos. Auch ein eventueller Rohrbruch, der aus der Wohnung vielleicht kommen kann kann zu einer NotÖffnung berechtigen.

  6. Antwort von suver nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: mietrecht

    Hallo,
    so wie dargestellt, ist es eine verzwickte und besch..... Situation für Sie.
    Da Sie auch bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben (hoffentlich ein guter Mietrechtsanwalt!!), sollten Sie mit diesem auch die weiteren Schritte unternehmen.
    Vielleicht noch ein Tipp:
    wenn die Wohnung tatsächlich leer ist, aber Fenster offen stehen, dann ist Gefahr im Verzug wegen Frostgefahr und Sie können als Eigentümer Ihr Eigentum schützen, also Wohnung öffnen
    falls ein Gasanschluss in der Wohnung ist, dann kann man auch "Gasgeruch an der Wohnungstür feststellen", dann ebenfalls Gefahr im Verzug usw.
    Hier sind kreative Ideen gefragt!
    Gruß suver

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: mietrecht

    Hallo Jürgen,

    sofort die Kündigung wegen Zahlungsverzug fertig machen und mit Zeugen in den Briefkasten an der neuen Adresse einwerfen. 14 Tage Frist zum Auszug und Ausgleich einräumen.

    Nach Ablauf einfach Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das kostet ca. eine Kaltmiete Gerichtskostenvorschuss und ca. eine Warmmiete für den Anwalt.

    Bis zum Räumungsurteil dauert es je nach Gericht 4-6 Wochen.

    Man beantragt eine Berliner Räumung, dann ist die Räumung nicht so teuer. Es wird lediglich die Wohnungstür aufgemacht, ein neues Schloss eingebaut und der Gerichtsvollzieher guckt einmal rein, ob er etwas pfänden kann.

    Bitte als Vermieter niemals die Wohnungstür eigenmächtig öffnen, sonst ist es Hausfriedensbruch. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug: z.B. Rohrbruch. Dann darf die Wohnungstür aber auch nur im Beisein der Polizei geöffnet werden.

    Schönen Gruß
    Lendzy

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: mietrecht

      Danke sehr!
      Ich war Heute bei Anwalt - genauso wirds gemacht,
      Danke!

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