Private Insolvenz

Von: , 14.10.2011 16:09 Uhr

Hallo "Experten",

ich möchte hier eine Frage zu einem privaten Insolvenzverfahren stellen.

Bei der Fragestunde mit dem Insolvenzverwalter wurde die Frage gestellt, ob der Antragsteller ein KFZ besitzt. Wahrheitsgemäß wurde diese Frage verneint.

Bei dem verlassen des Insolvenzverwalters wurde der Antragsteller durch den Insolvenzverwalter beobachtet, wie dieser in ein Oberklasse KFZ einsteigt.

Jetzt will der Insolvenzverwalter eine Halteranfrage über das Kennzeichen stellen.

Jetzt die Frage :

Darf der Insolvenzverwalter eine Halteranfrage stellen?
Darf der Insolvenzverwalter Auskunft erhalten?
Verstößt diese Anfrage nicht gegen den Datenschutz?

Danke für evtl. Antworten

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Private Insolvenz

    Hallo ecites,

    hier geht es um eine rechtsberatung die nicht gegeben werden darf. ich denke dass die auskuenfte angefordert werden duerfen und erteilt werden duerfen. auch der datenschutz hat grenzen. Wenn wahrheitsgemaesse angaben gemacht wurden, wozu dann die frage nach dem datenschutz

  2. Antwort von die Frau des Busfahrers nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Private Insolvenz

    Ein freundliches Hallo zurück !

    Also, klar darf der Inso-Verwalter sich da Auskunft einholen. Der Schuldner hätte ja evtl. auch schwindeln können.
    Der Inso-Verwalter darf sich davon vergewissern, dass der Schuldner nicht der Halter von der Luxus-Limousine ist. Sonst wäre diese nämlich zu konfiszieren und zu verwerten !
    Ich persönlich wäre mit dem Schlitten allerdings nicht da vorgefahren. Oder ? Es sieht doch recht verwirrend aus.....
    Der Schuldner wird sich noch an das Leben in der Wohlverhaltensphase gewöhnen müssen.

    Die Frage nach Datenschutzverletzung steht hier wohl nicht zur Debatte.

    Guten Wochenstart !
    Beste Grüße von der Frau des Busfahrers

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