Private Insolvenz
Von: , 14.10.2011 16:09 Uhr
Hallo "Experten",
ich möchte hier eine Frage zu einem privaten Insolvenzverfahren stellen.
Bei der Fragestunde mit dem Insolvenzverwalter wurde die Frage gestellt, ob der Antragsteller ein KFZ besitzt. Wahrheitsgemäß wurde diese Frage verneint.
Bei dem verlassen des Insolvenzverwalters wurde der Antragsteller durch den Insolvenzverwalter beobachtet, wie dieser in ein Oberklasse KFZ einsteigt.
Jetzt will der Insolvenzverwalter eine Halteranfrage über das Kennzeichen stellen.
Jetzt die Frage :
Darf der Insolvenzverwalter eine Halteranfrage stellen?
Darf der Insolvenzverwalter Auskunft erhalten?
Verstößt diese Anfrage nicht gegen den Datenschutz?
Danke für evtl. Antworten
