Erbrecht
Von: , 05.01.2010 18:58 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gehört das Neffen auch zur gesetzlichen Erbfolge gehören.
Eine Tante,keine Kinder, überhaupt keine Verwandten, auch nicht von der
verstorbenen Schwester oder ihren verstorbenen Mann. Ich bin der einzige noch
lebende Verwandte , wie mir bekannt ist.
Wenn die Tante nun aber an andere Leute Vermögen verschenkt hat, z.B.
Grundstück oder Geld , kann ich dann etwas von denen verlangen, überhaupt kann
ich Erbe einfordern, selbst wenn die Tante ein Testament zu Gunsten eines Anderen
gemacht hat?
Mir ist nicht bekannt wann die Tante verstorben ist.Wie lange kann ich Ansprüche
geltend machen,wo und erfahren wann sie gestorben ist?
Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert.
Danke für die Mühe,
Uwe
