Erbrecht

Von: , 05.01.2010 18:58 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gehört das Neffen auch zur gesetzlichen Erbfolge gehören.
Eine Tante,keine Kinder, überhaupt keine Verwandten, auch nicht von der
verstorbenen Schwester oder ihren verstorbenen Mann. Ich bin der einzige noch
lebende Verwandte , wie mir bekannt ist.
Wenn die Tante nun aber an andere Leute Vermögen verschenkt hat, z.B.
Grundstück oder Geld , kann ich dann etwas von denen verlangen, überhaupt kann
ich Erbe einfordern, selbst wenn die Tante ein Testament zu Gunsten eines Anderen
gemacht hat?
Mir ist nicht bekannt wann die Tante verstorben ist.Wie lange kann ich Ansprüche
geltend machen,wo und erfahren wann sie gestorben ist?

Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert.
Danke für die Mühe,

Uwe

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Heinz Gintemann nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Erbrecht

    guten Abend,
    wenn ein Testament einen Erben ausweist, dann kommt eine gesetzliche Erbfolge nicht in Betracht. Ein Neffe kann niemals einen Pflichtteil erhalten! Nur Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte, je nach Situation.
    Beim Einwohnermeldeamt/Gemeindeamt erhält man Auskunft. Ferner u.U. beim Standesamt des Geburtsortes, wenn man das Geb.datum kennt. Ferner evtl. beim Amtsgericht des letzten Wohnortes der Tante über ein Testament, wenn das Sterbedatum bekannt ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    H.G.

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