Kirchensteuer

Von: , 23.10.2011 15:42 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin gültig zum Ende September aus der Kirche ausgetreten. Gleichzeitig habe ich eine neue Arbeitsstelle angefangen. Von der alten bekomme ich nun noch Überstunden ausgezahlt und Geld für Schichtzulagen aus dem Monat September.
Muß ich für das ausstehende Geld nun noch Kirchensteuer zahlen oder kann ich verlangen das dies Geld nicht mehr besteuert wird? Der Anspruch für die Schichtzulagen ist vor dem Austritt erworben worden. Das Auszahlen der Überstunden quasi ja jetzt erst mit Beenden des Arbeitsverhältnisses.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kirchensteuer

    Der Einbehalt der Kirchensteuer Sept. besteht zu Recht.
    Eventuell zuviel bezahlte Kirchensteuer wird im
    Rahmen der Einkommensteuer zurück erstattet.

    Gruß - max

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kirchensteuer

    Ich bin Selbstständig,lasse alles vom Steuerbüro machen,kann leider nicht helfen

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kirchensteuer

    Hallo Nikolas, es gibt eine Kirchensteuerstelle beim
    Finanzamt, die ich nie betreten habe. Also kann ich dir ohne Gewähr nur sagen, dass deine Einkünfte in die Zeit der Kirchensteuerzugehörigkeit fallen. Evtl. zahlt dir der Arbeitgeber aber die Summe ohne Abzüge aus, weil er es übersieht. Mehr kann ich leider nicht sagen. Gruss Conifere

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