Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

Von: , 24.10.2011 13:47 Uhr


Hallo
meine Freundin macht eine Ausbildung in einem Steinmetzbetrieb. Beim durch wischen des Büros ist eine Marmorplatte für den Fussboden um gefallen, als sie mit dem Wischmob dran kam. Der chef verlangt jetzt eine Entschädigung von der Platte in höhe von 240 Euro.

Ist sie nicht versichert in der Ausbildung, oder zählt das bei Sachschäden nicht. Es war keine Absicht von ihr.

lieben gruss
Tom

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Selbstverständlich sollte er eine Versicherung haben! Vor allem wenn er ausbildetet. Wenn er keine hat ist er selbst schuld. Im Zweifel die eigene Haftpflichtversicherung fragen!

    Sonst will er nur doppelt kassieren, um es vorsichtig auszudrücken.

  2. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Hallo,
    das ist schwierig zu beantworten. Normalerweise ist es so, dass ich Sachen, die ich beschädige oder zerstöre, bezahlen muss!
    In Betrieben und vor allem bei Azubis KANN das anders sein. Wenn z. B. ein angestellter Fahrer den Dienstwagen mit einem Topfkratzer von Fliegen befreien möchte und erst hinterher feststellt, dass diese Behandlung dem Lack schadet, darf der Arbeitgeber sich über die Kosten freuen. Auch für Schäden an Kundeneigentum haftet der Arbeitgeber. Für gewöhnlich hat der Arbeitgeber eine Betriebs-haftpflichtversicherung, die dann für die Schäden aufkommt.
    Aber! Wenn die besagte Platte Eigentum des Chefs war und Deine Freundin generell nicht so sorgsam mit anderer Leuten Sachen umgeht, kann sie auch zur Verantwortung gezogen werden.
    Am besten geht Deine Freundin mal zum Anwalt oder gleich zum Amstgericht. Die erste Beratung ist in beiden Fällen kostenlos und die Auskunft ist Rechtssicher.
    Schöne Grüße
    Sprenzpeffer

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Hallo, "tomtom773"

    Deine Frage kann kurz und bündig beantwortet werden: die Forderung des Ausbildungsbetriebes ist nicht rechtens.

    Eine Auszubildende kann nicht für fahrlässig begangene Schäden haftbar gemacht werden. Mit Ausnahme des Ärgers, den Deine Freundin bekommen hat, dürfte bei einem einmaligen Fall nicht mehr geschehen.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang Steinebrunner

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Hallo Tom,

    so wie sich die Situation anhört, würde ich eher auf leichte Fahrlässigkeit tippen. In diesem Fall müsste Ihre Freundin nichts bezahlen.

    Liebe Grüße

  5. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
    Alles Gute

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Deine Freundin ist nicht haftbar, solange sie es nicht absichtlich oder grob fahrlässig getan hat.

    Grob fahrlässig wäre zum Beispiel, wenn der Chef ihr verboten hätte dort zu wischen.

  7. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Sie braucht nur zahlen wenn sie etwas mutwillig zersört hat. Das muss der Chef ihr aber erst mal nachweisen. Ansonsten hat der Chef schlechte Karten, wenn er keine Versicherung hat zahlt er selber. Wenn er weiterhin auf der Zahlung bestehen sollte, soll deine Freundin sich mit der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung setzen und denen ihren Fall schildern.

  8. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 31 Tagen 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    mir ist nicht bekannt das der auszubildende dafür zur pflicht gerufen werden kann

  9. Antwort von nach 50 Tagen 0 hilfreich
    Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden

    Kann ich nicht sicher beantworten aber ich bin der Meinung das ein Arbeitgeber eine Versicherung für solche Fälle haben müsste.

    Volle Haftung nur bei Vorsatz
    Ein Arbeitnehmer muss nur dann vollständig für einen Schaden aufkommen, wenn er ihn vorsätzlich verursacht. Als Beispiel wird häufig ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. April 2002 (8 AZR 348/01) angeführt: Ein 16-jähriger Auszubildender hatte mit einem Gabelstapler das Tor einer Lagerhalle beschädigt. Seine Chefin wollte den Schaden von 6.900 DM voll ersetzt bekommen. Das BAG entschied aber nur auf „grobe Fahrlässigkeit“ Der Grund: Der Azubi habe den Schadenseintritt zwar für möglich gehalten, aber darauf vertraut, dass er nicht eintreten werde.

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