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Re: Haftung in der Ausbildung bei Sachschäden
Hallo,
das ist schwierig zu beantworten. Normalerweise ist es so, dass ich Sachen, die ich beschädige oder zerstöre, bezahlen muss!
In Betrieben und vor allem bei Azubis KANN das anders sein. Wenn z. B. ein angestellter Fahrer den Dienstwagen mit einem Topfkratzer von Fliegen befreien möchte und erst hinterher feststellt, dass diese Behandlung dem Lack schadet, darf der Arbeitgeber sich über die Kosten freuen. Auch für Schäden an Kundeneigentum haftet der Arbeitgeber. Für gewöhnlich hat der Arbeitgeber eine Betriebs-haftpflichtversicherung, die dann für die Schäden aufkommt.
Aber! Wenn die besagte Platte Eigentum des Chefs war und Deine Freundin generell nicht so sorgsam mit anderer Leuten Sachen umgeht, kann sie auch zur Verantwortung gezogen werden.
Am besten geht Deine Freundin mal zum Anwalt oder gleich zum Amstgericht. Die erste Beratung ist in beiden Fällen kostenlos und die Auskunft ist Rechtssicher.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer