Sperrung Strom durch ehemaligen Stromanbieter ?

Von: , 06.01.2010 10:19 Uhr

Guten Tag,
wenn ich einen neuen Stromanbieter habe, und mein alter Stromanbieter hat gegenübe mir noch Forderungen offen hat (Nachzahlung), darf der alte Stromabieter mir dann den Strom abstellen lassen, obwohl er mich aktuell gar nicht mehr beliefert ?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Sperrung Strom durch ehemaligen Stromanbieter ?

    Hallo,
    nein, da du einen Liefervertrag mit einem anderen Anbieter hast, darf dein ehemaliger Anbieter dich nciht sperren.
    Viele Grüße [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Sperrung Strom durch ehemaligen Stromanbieter ?

    Hallo,

    wie lange sind Sie schon beim neuen Stromanbieter?

    Wenn dies schon seit einem längeren Zeitraum der Fall sein sollte, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß es technisch möglich sein sollte Ihren Strom abzustellen. Es sei denn der neue und der alte Stromanbieter gehören zum gleichen Konzern oder haben eine Absprache getroffen.

    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß es rechtlich legal ist Ihnen einfach den Strom abzustellen. Ohne vorherige Mahnung und einer gewissen Vorlaufzeit darf Ihnen nicht von einem auf den anderen Tag der 'Saft' abgedreht werden.

    Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen...

    MfG

    Jens Bofinger [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Sperrung Strom durch ehemaligen Stromanbieter ?

    Hallo Gagmann!

    Ist der alte Stromanbieter der örtliche Grundversorger und Netzbetreiber?
    In dem Fall hätte er schon die Möglichkeit.
    Allerdings kann man in solchen Fällen eine Ratenzahlung vereinbaren auch wenn in der Forderung nicht bezahlte Abschläge enthalten sind. Was die Betreiber meist nicht während des laufenden Vertragsverhältnisses machen.
    Sobald in der Forderung nicht bezahlte Abschläge sind, stellen die sich oft quer. Aber ausßerhalb des Vertragsverhältnisses ist es möglich. Man muss ihnen nur klar machen, dass man für die offene Forderung auch aufkommen möchte. Im Rahmen des möglichen.

    Beste Grüße

    Adriano Schneider [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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