Mietschulden: Kann man Kaution umbuchen?
Von: , 29.10.2011 01:47 Uhr
Hallo, ein mir sehr unangenehmes Problem.
Kurze Rede, langer Sinn...
Durch versch. unaufhaltenbaren Umständen bin ich bei meinem Vermieter im Zahlungsrückstand. Betrag ca. 750 Euro. Davon 250 Euro Miete, der Rest Betriebskostenabrechnungen.
Diese Summe kann ich leider momentan absolut nicht komplett aufbringen!
Ich stelle schriftlich Antrag auf Ratenzahlung.
Mein Vermieter lehnte ab! Ich rief dort an, man sagte mir, alles bezahlen oder Androhung Kündigung. Man könne sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen und mir entgegenkommen.
Habe immer meine Miete pümktlich bezahlt, bis auf das eine Mal. Und die andern Rückstände sind wie gesagt aus Betriebskostenabrechnungen.
Nun wäre meine Idee: Kann der Vermieter denn nicht vorübergehend meine Kaution umbuchen? Also, um die Schulden auszugleichen?
Ich würde dann die Kaution in raten abzahlen. Ist zwar wieder Ratenwunsch. Aber so hätte der Vermieter erstmal seine "Unkosten" raus. Also wär doch besser für ihn!
Wer weiß, ob das rechtlich überhaupt gemacht werden darf?
Freue mich über schnelles Antworten...!!!
