steuerrecht

Von: , 06.01.2010 16:04 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

möchte nebenberuflich einmalig für eine Firma künstlerisch-dekorativ tätig werden.
Bedingung dabei ist, dass die Firma eine Rechnung braucht, um mir etwas zahlen zu können. D. h. sie bräuchte eine Steuernummer von mir, um es intern buchen zu können. Ich möchte kein Gewerbe, bzw. eine Selbstständigkeit anmelden, da es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt und der Aufwand dafür viel zu hoch ist.
Reicht es wenn ich meine private Steuernummer angebe und es entsprechend bei der Einkommensteuererklärung angebe.
Und muss ich hierfür auf der Rechnung einen Umsatzsteuersatz ausweisen?

Im Voraus vielen Dank für Ihr/dein Bemühen

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: steuerrecht

    Die Einkommensteuer-Steuernummer dürfte reichen. Die Einkünfte sind in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Umsatzsteuer nicht ausweisen.

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