Gelten Beitragsrückzahlungen der PKV als Zufluss?
Von: , 01.11.2011 14:15 Uhr
Hallo! Ich habe hier zwar eine Antwort zu einer ähnlichen Frage gefunden (dabei ging es um einen vorab bezahlten PKV-Monatsbeitrag, der im 1. AlG2-Bezugsmonat erstattet wurde ...), da dieser Fall aber nicht ganz auf meinen zutrifft > Ich bin momentan Beamter und seit ca. 3 Jahren privatversichert. Für glückliche Menschen in der Gesetzlichen, die das Prozedere nicht kennen: Am Ende des Jahres rechne ich also meine Arztkosten des zurückliegenden Jahres aus und wenn der Betrag für Arztkosten höher ist als die Rückzahlung von ca. 3 Monatsbeiträgen, die ich zurück erhalte, wenn ich 0,00 Öre bei der PKV einreiche und bis Ende Juni des Folgejahres in der PKV bleibe, dann schicke ich die Rechnungen an die PKV und wenn die drei Monatsbeiträge höher sind, dann reiche ich nix ein und warte bis zum nächsten Sommer auf meine Rückzahlung. Nun habe ich aber aufgrund einer Erkrankung dieses Jahre höhere Arztkosten, etwa in Höhe von 600 Euro und werde demnächst aufgrund einer Dienstunfähigkeit zumindest vorübergehen AlG2 beziehen; eine Rückzahlung der PKV scheidet wegen Wechsel in die AOK damit eh aus, weil ich nicht über den 30.06.2012 in der PKV sein werde. Die bei der PKV und der Beihilfestelle noch einzureichenden Arztrechnungen führen somit, da ich bei der Beihilfe eine Selbstbeteiligung habe, zu einer anteiligen Rückerstattung meiner Arztkosten in Höhe von 300-400 Öre, die dann irgendwann während des AlG2-Bezugs auf meinem Konto eingehen werden. Gilt diese Rückzahlung als Einkommen bzw. Zufluss und wird angerechnet oder kann ich die Kohle behalten, da ich vorher entsprechende Kosten hatte? Die Frage würde mich auch noch mal in Bezug auf eine Steuererstattung durch das Finanzamz interessieren. Wird eine Steuerstattung angerechnet oder nicht? Für Antworten und Hilfe bedanke ich mich sehr herzlich im voraus!!!!
