Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

Von: , 04.11.2011 11:48 Uhr


Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin steht?

20 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Nein, ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig. Ein Schreiben mit Bezug auf den Mietvertrag ist ausreichend und gilt als Vertragsergänzung.

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

      Danke. Noch eine kurze dringliche Anfrage: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn der Einlelfallbetrag mit 120 e zu hoch ist?
      Nein, ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig. Ein Schreiben mit
      Bezug auf den Mietvertrag ist ausreichend und gilt als
      Vertragsergänzung.

  2. Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    selbstverständlich nicht. Der Mietvertrag ändert sicher nicht. im Mietvertrag wird drin stehen,da sich die Miete anpassen lässt. Das passiert mit einem einfachen Schreiben des Vermieters an den Mieter.

    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

      Vielen Dank. wenn ich auch dich dringlich noch was fragen darf: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn sie im Einzelfall bei der Obergrenze von 120E (neuer Stand sind ja 75 E)im Mietvertrag festgehalten ist? Muss ich als Vermieter wirklich jeden Duschschlauch etc zahlen? Besten Dank!

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

        was der Mieter unterschrieben hast, gilt. Sie sollten aber darauf achten, dass die Obergrenze pro Jahr 6% der Kaltmiete nicht übersteigt. Wenn das nicht im MV drin steht, müssen Sie das selbst beobachten. Dann hat der Mieter keine Chance bei einer Klage.

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?



    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?
    Hi, nein bei mir galt immer der ursprüngliche Mietvertrag weiter.

  4. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Hallo,
    bei einem unbefristeten Mietvertrag ändert sich nichts. Für die Änderung des Mietpreises ist allein das Mieterhöhungsschreiben ausreichend. Bei einem Staffel-Mietvertrag ist die Erhöhung ja ohnehin im Mietvertrag enthalten.

    Gruß
    Udo

    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

  5. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re^2: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Vielen Dank. wenn ich auch dich dringlich noch was fragen darf: ist die Bagatellschädenklausel unwirksam wenn sie im Einzelfall bei der Obergrenze von 120E (neuer Stand sind ja 75 E)im Mietvertrag festgehalten ist? Muss ich als Vermieter wirklich jeden Duschschlauch etc zahlen? Besten Dank!

  6. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re^3: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese hier im Einzelnen aufzuführen ist nicht im Sinne dieser Plattform. Bitte wende Dich als Vermieter an Haus und Grund e.V. oder an Deutscher Mieterbund e.V.

    Gruß
    Udo

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Hallo sunset77,
    im Prinzip genügt ein Nachtrag zum Mietvertrag bei einer erhöhten Miete. Die sonstigen Konditionen bleiben ja gleich(?)Ein schriftlicher Nachweis sollte allerdings erfolgen.
    Gruß
    fragmich46

    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

  8. Antwort von achim23 nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?



    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?
    Hallo, nein, der alte Mietvertrag bleibt gültig; es wird lediglich der Mietpreis geändert. Das Schreiben des Vermieters, in dem die (rechtmässige) Mieterhöhung ab Datum x angekündigt ist, sollte beim Mietvertrag aufbewahrt werden, ist somit neuer Bestandteil des Mietvertrags.- Anmerkung: Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.- Alles Gute, Achim

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

      Danke! Kennen Sie sich auch bezüglich Bagatellschäden aus? Meine Klausel im Mietvertrag ist mit 120E Obergrenze im Einzelfall ( habe die Gesetzlage leider vorher nicht gekannt und einen zu alten Mietvertrag verwendet) möglicherweise ungültig. Heisst ich muss mich um jeglichen Kleinkram kümmern- mein Mieter meldet sich wegen neuem Duschschlauch und der Klorollenhalter ist defekt. - um Instandhaltung kümmer ich mich selbstverständlich- aber wenn der Mieter mr bös will hört das mit Kleinigkeiten ja nicht auf und wird lästig.Danke wenn sie sich nochmla melden

      • Antwort von achim23 nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

        Hallo, die "Bagatellschäden" nennt man mietrechtlich Kleinreparaturen, d.h. im Mietvertrag ist eine Obergrenze genannt, die 1 Kleinreparatur nicht übersteigen darf, z.B. 80 Euro. -Ebenso ist im Mietvertrag die Summe der Kleinreparaturen festgelegt, die innerhalb von 12 Monaten eine gewisse Grenze nicht übersteigen darf. (In der Regel sind dies 2-3 Kleinreparaturen). Anhand von obigem Beispiel dürfte für 3x80=240 Euro im Jahr eine Kleinreparatur zu Lasten des Mieters erfolgen. Alles weitere geht dann zu Lasten des Vermieters.- Gruß, Achim

  9. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Hallo,

    Zuerst: Ich rate Ihnen - auch hier - zu freundlicherem Verhalten.
    Diese Community beruht auf freiwilliger Basis.

    Zu Ihrere Frage: Warum wollen sie einen neuen Mietvertrag? Mieterhöhung wird schriftlich vereinbart und gilt wie eine sog. Nebenabrede.
    Da ist schon alles dann ordnungsgemäß drin und dran.

    MFG,

    VIP



    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

  10. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Achtung, normalerweise braucht es keinen neuen Mietvertrag. Darin können andere versteckte Änderungen enthalten sein, muss als Anhang an den Mietvertrag von.... Deklariert sein. Ist es allerdings im Mietvertrag vereinbart, die reglem. Erhöhungen, Bedarf es keines neuen Dokumentes. Du müsst bei Ei en neuen Mietvertrag Eau vergleichen, ob alles Andere gleich geblieben ist. Gruss

    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

      Danke für deine Antwort! Grüsse

  11. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    nein

    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

  12. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Hallo,

    meinst Du für einen neuen Mieter oder meinst Du hier Dich als Mieter?

    Es reicht ein formelles Schreiben aus, um die Mieterhöhung vom Vermieter zu deklarieren, hierfür bedarf es keinen neuen Mietvertrag.
    Also bitte dieses Schreiben bei den weiteren Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen) aufbewahren.

    Viele Grüße

    Erhält der Mieter bei einer rechtmässigen Mieterhöhnung auch
    einen neuen Mietvertrag in dem der "neue" Mietpreis dann drin
    steht?

  13. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 9 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geänderter Mietvertrag bei Mieterhöhung?

    Hallo,

    nein, einen neuen Vertrag gibt es nicht. Das Schreiben alleine reicht.

    Gruß
    Lendzy

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