Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung

Von: , 04.11.2011 15:45 Uhr


Im August bin ich in eine neue Stadt gezogen. Zuvor habe ich fristgerecht bei den örtlichen Stadtwerken gekündigt und den Stromzählerstand angegeben. Jedoch vergaß ich den Gaszähler abzulesen und habe auch keine Unterschrift vom Vermiete beigefügt. (Wurde ja bisher noch von keinen Stadtwerken verlangt.)
Der Stromanbieter bestätigte mir den Eingang des Schreibens und bat mich den Zählerstand und die Unterschrift nachzureichen. Leider wohne ich nicht mehr in dieser Stadt, habe keine Zugangsmöglichkeiten mehr zu dieser Wohnung und erreiche den Vermieter nicht.
Mittlerweile ist die dritte Mahnung eingtroffen, in zwei Wochen soll der Strom gekappt werden.
Nach ettlichen Telefonaten beim Vermieter, bekam ich immer nur seine Sekretärinnen zu sprechen, die die Angelegenheit weiter geben wollten.

Ich weiß leider nicht, was von Seiten der Stadtwerke nun noch auf mich zukommen könnte. (Inkasso, Anzeige, etc...)

Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie ich jetzt weiter verfahren soll?

Liebe Grüße, A.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung


    Schildern Sie den Stadtwerken die Situation und bleiben Sie gegenüber dem Vermieter hartnäckig am Ball!

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung

    Hallo,
    oh je, davon habe ich überhaupt keine Ahnung, würde evtl.Verbraucherzentrale mal anrufen...

    lisa

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung

    Hallo Allasari,

    Sie müssen irgendwie an den fehlenden Gas-Zählerstand kommen. Eventuell jemanden an Ihrer alten Adresse anrufen und sich erkundigen, wer zum Ablesen in Frage kommt.
    Schicken Sie den Stadtwerken das Schreiben mit den Zählerständen von Ihnen unterschrieben und eine Kopie Ihrer Ummeldung od. Anmeldung bei der Gemeinde das muss denen als Bestätigung Ihres Auszuges genügen.
    Ansonsten müssen die Stadtwerke jemanden hin schicken, um den Zähler zu kontrollieren.
    Beste Grüße
    hardy

  4. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung

    Sie können Ihre Forderungen nur unter Nennung eines fixen Termins (Frist) per Einschreiben an den VM senden und ihn auffordern, Ihrem Wunsche nachzukomen.
    Desgleichen gilt für den Stromversorger. Schreiben Sie per Einschreiben (mit Rückschein), worum es geht und was Sie von denen wollen.
    Sie werden aber mit Sicherheit noch Strom nchzahlen müssen - so, wie ich das sehe...

    Gruß
    MK

    Im August bin ich in eine neue Stadt gezogen. Zuvor habe ich fristgerecht bei den örtlichen Stadtwerken gekündigt und den Stromzählerstand angegeben. Jedoch vergaß ich den Gaszähler abzulesen und habe auch keine Unterschrift vom Vermiete beigefügt. (Wurde ja bisher noch von keinen Stadtwerken verlangt.)Der Stromanbieter bestätigte mir den Eingang des Schreibens
    und bat mich den Zählerstand und die Unterschrift
    nachzureichen. Leider wohne ich nicht mehr in dieser Stadt, habe keine Zugangsmöglichkeiten mehr zu dieser Wohnung und erreiche den Vermieter nicht.
    Mittlerweile ist die dritte Mahnung eingtroffen, in zwei Wochen soll der Strom gekappt werden. Nach ettlichen Telefonaten beim Vermieter, bekam ich immer nur seine Sekretärinnen zu sprechen, die die Angelegenheit weiter geben wollten.

    Ich weiß leider nicht, was von Seiten der Stadtwerke nun noch auf mich zukommen könnte. (Inkasso, Anzeige, etc...)

    Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie ich jetzt weiter verfahren soll?

    Liebe Grüße, A.

  5. Antwort von nach 27 Tagen 0 hilfreich
    Re: Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung

    Verbraucherzentrale kostet etwas, aber das könnte die richtige Adresse sein.

  6. Antwort von nach 106 Tagen 0 hilfreich
    Re: Stromvertrag gekündigt, trotzdem Mahnung

    Hallo,
    das Beste wäre sich mit dem Mieterverein in Verbindung zu setzen, die kennen sich da sehr gut aus und können dir auch sofort weiterhelfen.

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