SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage
Von: , 14.11.2011 11:14 Uhr
Nehmen wir folgenden Fall:
a)
Eine kleine Webseite fordert eine Vertragsstrafe für eine angeblich Vertragsverletzung, die in den AGB pauschal mit etwa 800 Euro angedroht wird.
b)
Ein Anwalt fordert ihn per Mail auf, diesen Betrag zu zahlen. Der Kunde aber legt Widerspruch ein. Auch einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht er.
c)
Das ganze geht vor ein Zivilgericht und der Kunde verliert oder muss einen Vergleich schliessen.
d) Mit Murren zahlt er jetzt den Betrag.
Frage:
Gibt es hierfür einen SCHUFA Eintrag, obwohl der Kunde am Ende gezahlt hat? Kann der Webseitenbetreiber ihn überhaupt bei der SCHUFA melden? Oder machen das gar Gerichte?
