SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

Von: , 14.11.2011 11:14 Uhr


Nehmen wir folgenden Fall:

a)
Eine kleine Webseite fordert eine Vertragsstrafe für eine angeblich Vertragsverletzung, die in den AGB pauschal mit etwa 800 Euro angedroht wird.

b)
Ein Anwalt fordert ihn per Mail auf, diesen Betrag zu zahlen. Der Kunde aber legt Widerspruch ein. Auch einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht er.

c)
Das ganze geht vor ein Zivilgericht und der Kunde verliert oder muss einen Vergleich schliessen.

d) Mit Murren zahlt er jetzt den Betrag.

Frage:

Gibt es hierfür einen SCHUFA Eintrag, obwohl der Kunde am Ende gezahlt hat? Kann der Webseitenbetreiber ihn überhaupt bei der SCHUFA melden? Oder machen das gar Gerichte?

10 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 2 hilfreich
              Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

              Hallo,

              den Schufaeintrag gibt es meines Wissens erst dann, wenn ein Mahnverfahren widerspruchslos verläuft.
              Wenn der Kunde letztlich fristgemäß auf den Titel (Vergleich) gezahlt hat, sehe ich keine Handhabe für einen "negativen Schufaeintrag".

              Die Schufa kommt des Weiteren durch ihre Vertragspartner an die Daten. Das sind z.B. Kreditinstitute, Versandhändler, Kreditkarten- und Leasingfirmen, Versorgungsunternehmen.

              Wenn der Kunde glaubt, dass ein ungerechtfertigter Eintrag gegen ihn vorliegt, sollte er eine Abfrage starten und falls notwendig gegen die Eintragung vorgehen.

              Viele Grüße

              • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
                Re^2: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

                Hallo Ralf - Danke für die Antwort.

                Schwer zu sagen. Vom Gefühl her würde ich natürlich sagen, dass man eigentlich nicht eingetragen werden sollte, wenn man einen Titel begleicht. Schliesslich muss ja erst mal geklärt werden, ob eine Forderung überhaupt rechtens ist. Aber bisher hört es sich überall so an, dass, wenn man am Ende eine solche Klärung verliert, einen Eintrag bekommt.

                Gruß

              • Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
                Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

                Ich wüsste nicht, mit welcher Rechtfertigung ein Schufa-Eintrag in einem Fall wie dem beschriebenen stattfinden sollte. Ich sage nein, das geht nicht. Solange, wie die Forderung bestritten ist, darf keine Eintragung erfolgen. Das ändert sich erst, wenn nach Rechtskraft des Urteils immer noch nicht gezahlt wird. Vorliegend aber wurde nach Beendigung des Gerichtsverfahrens ja gezahlt.

                Gruß Ayshalin

            • Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
              Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

              Hallo,

              um bei der SCHUFA einen Eintrag erzeugen zu können, muss das Unternehmen Mitglied bei der SCHUFA sein. Dies ist eher nicht anzunehmen.

              Gerichte melden gar nichts.

              LG Thomas

          • Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
            Re^2: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

            Hallo noch einmal an alle,

            offensichtlich sind die Meinungen zum Thema doch recht eindeutig.

            Sie haben mir alle sehr weitergeholfen und ich konnte mir nun ein gutes Bild machen. Daumen hoch dafür.

            Gruß

    • Antwort von nach 8 Stunden 2 hilfreich
      Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

      Ein gerichtsurteil ist wie ein titel; also nach fristablauf auch SCHUFA eintragungsfähig. Wurde frsitgerecht gezahlt, sehe ich keinen grund für enen schufa eintrag.

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

    Hallo und tut mir Leid. Dazu kann ich nichts sagen.

    MfG

    Sunbird

  2. Antwort von Ernst Stuhl nach 23 Stunden 1 hilfreich
    Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

    Der Mahnbescheid wird in der Schufa auftauchen, allerdings als erledigt.
    Der Webseitenbetreiber kann und wird ihn bei der Schufa melden, wenn er der Schufa angeschlossen ist.
    Grüße - Ernst

  3. Antwort von nach 13 Tagen 1 hilfreich
    Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

    Wenn die Schuld bezahlt ist, besteht kein Grund fuer einen Eintrag bei der Schufa.
    Falls ein Eintrag doch erfolgt ist, sollte Loeschung beantragt werden.

  4. Antwort von nach 14 Tagen 1 hilfreich
    Re: SCHUFA Eintrag nach einer verlorenen Zivilklage

    Hallo,
    generell nicht aber:

    Eine Schufaeintrag kommt nur, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommen sollte,
    falls der Schuldner, die 800 Euro nicht bezahlt und der Gläubiger einen Titel ( für 800 Euro) erwirkt hat.

    Liebe Grüsse von Andrea

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