Baurecht Grenzabstand
Von: , 17.11.2011 18:04 Uhr
Wann, d.. in welchem Jahr wurde in Württemberg der Grenzabstand (Abstandsfläche) zwischen Gebäuden als Gesetz erstmals eingeführt?
Schon 1879 oder erst später?
Wann, d.. in welchem Jahr wurde in Württemberg der Grenzabstand (Abstandsfläche) zwischen Gebäuden als Gesetz erstmals eingeführt?
Schon 1879 oder erst später?
Hallo !
Keine Ahnung !
Mein Wirkungskreis beschränkt sich auf Hessen.
Gruß
hokl
Danke, das ist eine klare Aussage.
Grüße
Lieber Rudi,
leider kann ich dazu keine Aussage machen.
Eventuell kann ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus B-W oder ein Katasteramtsmitarbeiter dazu nähere Aussagen machen.
Viel Erfolg!
Mit freundlichem Gruß
Geoli
Danke, Katasteramt kannte ich noch nicht.
Grüße
Rudi
Das könnte auch sein, dass das Bauordnungsamt dazu eine Auskunft geben kann. Da sollten Sie sich an einen alten Mitarbeiter wagen, der einfach so ein bisschen Interesse hat. Vielleicht finden Sie ja auch unter dem Stichwort Baupolizei (so hieß das früher) etwas.
In der Regel waren die Abstandflächen aus dem Brandabstand entstanden.
Viele Erfolg
Geoli
Danke, Katasteramt kannte ich noch nicht.
Grüße
Rudi
Hallo Rudi48,
leider weiss ich das überhaupt nicht, tut mir leid.
LG Peter
Trotzdem Danke
Hi,
sorry, aber da habe ich keine über deine Möglichkeiten hinausreichenden Werkzeuge oder Kenntnisse. Dennoch viel Erfolg.
Danke
Hi,
sorry, aber da habe ich keine über deine Möglichkeiten
hinausreichenden Werkzeuge oder Kenntnisse. Dennoch viel
Erfolg.
Hallo Rudi 48
Ok, ich gebe zu, das dies im weitesten Sinn eine Baurechtfrage sein könnte.
Sorry, aber leider habe ich darauf keine Antwort.
Ich komme aus NRW :-)
Es tut mir leid, das ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen kann.
mfg: U.F.
Trotzdem vielen Dank für die Mühe.
Rudi
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten. ich kenne das aktuelle Baurecht, weniger die historische Entwicklung.
Liebe Grüße
Rainer
Hallo Rudi48,
da bin ich auch überfragt. Mein Fachgebiet bezieht sich auf die heutige Gesetzgebung und speziell auf Sachsen. Ich kann mir aber Vorstellen, dass es schon früher, im 18. Jahrhundert dazu Regeln gab.
Tut mir leid, ich kann dir nicht weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Harald
Hallo Rudi48,
Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Du solltest eine Antwort jedoch in der Landesbauordnung finden. Oder evtl. bei Google?
Gruß Günni27:
Wann, d.. in welchem Jahr wurde in Württemberg der
Grenzabstand (Abstandsfläche) zwischen Gebäuden als Gesetz
erstmals eingeführt?
Schon 1879 oder erst später?
Hallo
Das kann ich dir leider nicht sagen
Gruß Andreas
Danke
Gruß
Rudi
Hallo
Das kann ich dir leider nicht sagen
Gruß Andreas
Hallo Rudi48,
Danke für Deine Anfrage.
Leider kann ich Dir hierzu keine verbindliche Aussage machen.
Ich denke das Du auf diesem Sachgebiet im Internet sicher fündig wirst.
Gegebenenfalls Dich direkt an einschlägige Behörden, wie obere Bauaufsichtsbehörde in Würtemberg wendest.
Mit freundlichen Grüßen
A. Olschewski
Danke
Gruß
Rudi
Hallo,
da ich in Nrw lebe und auch nur das Baurecht von hier kenne, kann ich diese Antwort nicht beantworte.
MfG
Kley
Danke
rudi
Hallole,
das weiss ich leider auch nicht, wenn Google nicht weiterhilft, vielleicht eine Anfrage bei einem (Kunst-) Historiker des Regierungspräsidiums in Tübingen, Stuttgart oder Karlsruhe.
Schöne Grüße
Christian Storch
Guten Tag,
zuerst: ich bin Architekt und nicht Historiker.
Um von der praktischen Seite etwas sagen zu können, wäre es natürlich hilfreich, zu wissen, woum es überhaupt geht.
Ich habe allerdings den Verdacht, dass es gar nicht um Baurecht geht, sondern um Historie.
Manchmal ist es verwunderlich, dass in den alten Kleinstaatereien schon sehr früh irgendwelche technischen Gesetze erlassen und auch durchgesetzt wurden, "in Deutschland" gab es Abstandregelungen wohl schon ab dem 14.Jhd, wahrscheinlich aber z.T. fussend auf einer über 2000 Jahre alten römischen Regelung und es würde mich nicht wundern, wenn in der noch viel älteren babylonischen(!) Bauordnung auch schon so etwas gestanden hätte.
Wenn's um aktuelle Praxis geht, noch mal präzisieren.
Eckart Schwengberg
Danke, es geht um den Verkauf eines Grundstücks mit einer Baulast.
Gruß Rudi
Da kann ich Dir leider nicht helfen, da ich nicht in diesem Bundesland lebe.
Danke
Da kann ich Dir leider nicht helfen, da ich nicht in diesem
Bundesland lebe.
tut mir leid, keine Ahnung
Danke
tut mir leid, keine Ahnung
Hallo Rudi48,
SORRY, das ist aus meiner Sicht kein Thema aus dem Baurecht, sondern aus dessen Geschichte.
Tut mir leid, das kann ich nicht beantworten. Da hilft vielleicht eher Wikipedia.
mfg db