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Re: mitschneiden von telefongesprächen
Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?
Hallo crocus,
man sollte den Anrufer schon fragen, andernfalls ist es wohl illegal. Und dann noch die gemachten Aussagen gegen den Anrufer verwenden, das wird wohl nicht anerkannt. Ich würde es etwas geschickter anstellen!
Freundliche Grüße
CupidoVienna