mitschneiden von telefongesprächen

Von: , 02.12.2011 00:57 Uhr

Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: mitschneiden von telefongesprächen


    Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
    den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
    verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
    Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?
    Hallo crocus,

    man sollte den Anrufer schon fragen, andernfalls ist es wohl illegal. Und dann noch die gemachten Aussagen gegen den Anrufer verwenden, das wird wohl nicht anerkannt. Ich würde es etwas geschickter anstellen!

    Freundliche Grüße
    CupidoVienna

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: mitschneiden von telefongesprächen

      Danke!
      Inzwischen hab ich die rechtliche

  2. Antwort von nach 56 Tagen 0 hilfreich
    Re: mitschneiden von telefongesprächen


    Ist das Mitschneiden von Telefongesprächen, ohne vorher
    den Anrufer darauf hinzuweisen, erlaubt, bzw.
    verboten? Was ist die Konsequenz daraus, wenn die
    Aufzeichnung gegen den Anrufer verwendet wird?
    Das mitschneiden oder mithören von Telefongesprächen ist grundsätzlich verboten, es verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und wird genauso geaandet wie Öffnen von nichteigener Post. D. h. das mitgehörte darf nicht verwendet werden, da es auf illegale Weise beschafft worden ist.

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