auszug ohne kündigung

Von: , 04.12.2011 17:58 Uhr


hallo,
ein mieter zieht aus einem ihm vermitetem haus aus ohne dem vermieter bescheid zu geben bzw den mietveertrag zu kündigen. die schlüssel hat dieser mieter auch nicht zurück gegeben. wie kann der vermieter vorgehn? wie kommt der vermieter an seine schlüssel?

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo a.feldes,

    bei der geschilderten Situation ergeben sich einige Fragen.
    Woran wird der Auszug festgemacht? Wird noch Miete gezahlt?
    Wenn diese Fragen geklärt sind kann man die nächsten schritte in Angriff nehmen.

    • Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: auszug ohne kündigung

      hi...
      es wird keine miete mehr gezahlt!!
      ein grund für den auzug ist nicht bekannt. der mieter ist ja ohne kündigen und bescheid sagen ausgezogen...

      • Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: auszug ohne kündigung

        Hi,

        hört sich ja böse an, nach Mietnomaden. Kann Dir dann nur empfehlen so schnell wie möglich Räumungsklage einzureichen. Am besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Rein rechtlich ist der Mieter ja noch im Besitz der Wohnung. Den Schlüssel kannst Du sehr wahrscheinlich abschreiben. Ohne wichtigen Grund (Gefahr im Verzug) kannst Du auch mit Hilfe eines Schlüsseldienst nicht in die Wohnung. Du wirst erst mal auf den Kosten sitzen bleiben. Hoffe für Dich, dass bei den Mietern was zu holen ist, deren verhalten ist einfach nicht hinnehmbar.
        Die neue Adresse der Mieter kann man bei Einwohnermeldeamt erfragen, gegen Gebühr natürlich.

        Du hast natürlich das recht eine Wohnungsbesichtigung mit den Mietern zu vereinbaren. Wenn die darauf nicht antworten, hast Du meines Erachtens das recht in Dir Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Das ist aber meine persönliche Meinung.

        Viel und Schnellen Erfolg
        hubu

        • Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
          Re^4: auszug ohne kündigung

          danke schon mal...
          darf man das haus jetzt weiter vermieten oder muss die räumungsklage abgewartet werden?

          • Antwort von nach 57 Minuten 0 hilfreich
            Re^5: auszug ohne kündigung

            Offiziell besteht der Mietvertag ja noch, ist ja von keiner Vertragspartei gekündigt, so dass ich da Schwierigkeiten sehe, sollte der alte Mieter auf einmal vor dem Haus stehen und rein wollen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Wie gesagt so schnell wie möglich zum Rechtsanwalt deines Vertrauen.

            • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
              Re^6: auszug ohne kündigung

              der vermieter könnte doch aber jetzt fristlos kündigen? es wurden ja auch zwei montate nicht gezahlt....

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    zahlt er keine Miete mehr? so ohne kündigung geht das nnun mal auch nicht... fristen usw.
    wg. schlüssel: da kann man wohl nicht viel machen...
    lg
    A

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo,

    die Sachlage ist da ziemlich klar:

    Es besteht das Mietverhältnis so lange weiter, bis der Vermieter den Zugang zum Haus unmöglich macht (Zylinderwechsel).

    Vorher den Mieter über das Einwohnermeldeamt ausfindig machen und alle Kosten in Rechnung stellen und klagen.

    Die Kosten für den Zylinderwechsel kann man ebenso sich vom Mieter wiederholen

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo,
    da würde ich sagen es ist Gefahr in Verzug und würde die Tür unter Zeugen öffnen lassen,aber nur wenn tatsächlich die Wohnung verlassen wurde,ansonsten ist es Hausfriedensbruch und damit strafbar.Sind aber die Zeichen eindeutig das es sich um Mietnomaden handelt,dann Tür öffnen.
    LG Angela

  5. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hi a.feldes,
    rechtlich siehts wohl so aus, das der Mietvertrag weiter besteht. Man müsste wohl den ganzen Kram mit Kündigung aus wichtigem Grund, etc. etc. erledigen.
    Schlösser austauschen und die noch anfallenden Kosten zivilrechtlich einfordern bzw. klagen.!!!
    Vielleicht ist besser das der Mieter weg ist, bevor ein Mietnomade noch Schäden anrichtet.
    Fruß
    fragmich46

  6. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo A.Feldes,

    auf den ersten Blick sieht es so aus, als wärest du auf einem Mietnomaden reingefallen. Schuldet der Mieter auch Mietzahlungen? Wenn es sich um einen Mietnomaden handelt, hat der Mieter eine Straftat begangen. Das berechtigt dich, mit Hilfe und in Anwesenheit der Polizei die Wohnung zu öffnen. Nur so kann überprüft werden, ob er tatsächlich die Wohnung mit seinen Möbeln, seiner Bekleidung und persönlichen Sachen verlassen hat. Theoretisch denkbar wäre aber auch, dass er das Winterhalbjahr auf Mallorca verbringt. Du kannst dann durch den Schlüsseldienst ein neues Schloss einsetzen lassen.

    Ist es ein Mietnomade, so hat die Polizei mehr Möglichkeiten, den neuen Aufenthaltsort des Gesuchten ausfindig zu machen. Dir allein dürfte es sehr schwer fallen, um von den diversen Behörden persönliche Auskunft zu erhalten.

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub und gehen die Mietzahlungen weiter pünktlich ein, dann wird der Mieter irgendwann zurückkommen und sich bei dir melden, weil er nicht mehr in seine Wohnung kommt. Dann kannst du ihm die Kosten für das neue Schloss in Rechnung stellen. Denn bei einer längerfristigen Ortsabwesenheit ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter das Datum der längeren Urlaubsreise zu melden und dem Vermieter mitzuteilen, bei wem sich ein Zweitschlüssel für Handwerker handelt.

    Schalte aber auf jeden Fall die Polizei ein, sonst setzt du dich der Gefahr aus, die Wohnung unberechtigt betreten zu haben.

    Bleibt der Mieter unauffindbar, wirst du den Verlust von Mietzahlungen vermutlich abschreiben müssen.

    Wie du den Mietvertrag kündigen kannst, wenn du keine zustellbare Anschrift hast, kann ich dir leider nicht sagen.Bitte erkundige dich dazu bei einem Rechtsanwalt, dem Mieterverein, beim Gericht für Mietsachen oder, falls du Mitglied im Grundeigentümerverein bist, dort bei der Rechtsberatung.

    Ich drück dir die Daumen, dass du beim Öffnen der Wohnung keine unangenehmen Überraschungen erlebst. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass du sämtliche Kosten wie Mietausfall, Renovierung, Schlüsseldienst und so weiter nicht ersetzt bekommst und nur beim Finanzamt als abzuschreibende Forderung in Abzug bringen kannst.

    Bitte schreib mir doch mal, wie sich alles gelöst hat.
    Liebe Grüße
    Zwillingsjungfrau

  7. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo,

    dem Mieter dürfte ja wohl klar sein, dass er, so lange er den Mietvertrag nicht gekündigt hat, weiterhin Miete zahlen muss. Er kann dann allerdings die gemieteten Räume auch weiterhin nutzen.
    Als Vermieter würde ich mich in so einem Fall an einen Fachanwalt wenden, damit gewisse Fristen eingehalten werden bzw. das Kündigungsschreiben formell auch richtig ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    petra0801

  8. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo,

    erste Frage: Kommt die Miete denn noch? Dann ist auf keinen Fall gekündigt.
    Kommt sie nicht mehr, wird es problematisch. Wie soll man nachweisen, dass der Mieter die Nutzung der Wohnung aufgegeben hat. Da hilft wahrscheinlich nur wieder der Lage Weg über eine Kündigung seitens des Vermieters mit anschließender Räumungsklage.
    Betreten der Wohnung ist nicht erlaubt, es sei denn es droht ein Schaden etwa durch eine unklare Feuchtigkeitssituation, ein dauerhaft offenes Fenster, auffälliger Geruch etc.

    Halten Sie uns auf dem Laufenden, das interessiert mich persönlich, wie es weiter geht.

  9. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo,
    das ist einfach nur schlecht! Ich habe leider zu wenig Hintergrundwissen, also hat er noch Miete gezahlt ,oder zahlt er noch, weiß man seinen neuen Wohnort, wie lange läuft der Mietvertrag noch. Hat der Mieter eine Arbeit? mfg

  10. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    Hallo,

    sorry, dass ich erst jetzt antworte.

    Leider fehlte mir aber arbeitsbedingt in den letzten Tagen die Zeit, um mich mal an meinen PC zu setzen.

    Zum Thema kann ich dann leider auch nichts beitragen...

    MfG schoerschi

  11. Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
    Re: auszug ohne kündigung

    So lange er Miete zahlt, kann er sein wo er will, wenn er nicht mehr zahlt, könnte man sogar aus einer zivilrechtlichen Sache, eine strafrechtliche machen, wegen Unterschlagung. Im Notfall muss ja jemand in die Wohnung kommen.
    Also das ist schon Anwaltsangelegenheit, schon wegen Fristeneinhaltungen.
    Adresse herausfinden, Anwalt machen lassen, geht leider nicht anders.

    MFG

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