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Re: auszug ohne kündigung
Hallo A.Feldes,
auf den ersten Blick sieht es so aus, als wärest du auf einem Mietnomaden reingefallen. Schuldet der Mieter auch Mietzahlungen? Wenn es sich um einen Mietnomaden handelt, hat der Mieter eine Straftat begangen. Das berechtigt dich, mit Hilfe und in Anwesenheit der Polizei die Wohnung zu öffnen. Nur so kann überprüft werden, ob er tatsächlich die Wohnung mit seinen Möbeln, seiner Bekleidung und persönlichen Sachen verlassen hat. Theoretisch denkbar wäre aber auch, dass er das Winterhalbjahr auf Mallorca verbringt. Du kannst dann durch den Schlüsseldienst ein neues Schloss einsetzen lassen.
Ist es ein Mietnomade, so hat die Polizei mehr Möglichkeiten, den neuen Aufenthaltsort des Gesuchten ausfindig zu machen. Dir allein dürfte es sehr schwer fallen, um von den diversen Behörden persönliche Auskunft zu erhalten.
Handelt es sich um einen längeren Urlaub und gehen die Mietzahlungen weiter pünktlich ein, dann wird der Mieter irgendwann zurückkommen und sich bei dir melden, weil er nicht mehr in seine Wohnung kommt. Dann kannst du ihm die Kosten für das neue Schloss in Rechnung stellen. Denn bei einer längerfristigen Ortsabwesenheit ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter das Datum der längeren Urlaubsreise zu melden und dem Vermieter mitzuteilen, bei wem sich ein Zweitschlüssel für Handwerker handelt.
Schalte aber auf jeden Fall die Polizei ein, sonst setzt du dich der Gefahr aus, die Wohnung unberechtigt betreten zu haben.
Bleibt der Mieter unauffindbar, wirst du den Verlust von Mietzahlungen vermutlich abschreiben müssen.
Wie du den Mietvertrag kündigen kannst, wenn du keine zustellbare Anschrift hast, kann ich dir leider nicht sagen.Bitte erkundige dich dazu bei einem Rechtsanwalt, dem Mieterverein, beim Gericht für Mietsachen oder, falls du Mitglied im Grundeigentümerverein bist, dort bei der Rechtsberatung.
Ich drück dir die Daumen, dass du beim Öffnen der Wohnung keine unangenehmen Überraschungen erlebst. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass du sämtliche Kosten wie Mietausfall, Renovierung, Schlüsseldienst und so weiter nicht ersetzt bekommst und nur beim Finanzamt als abzuschreibende Forderung in Abzug bringen kannst.
Bitte schreib mir doch mal, wie sich alles gelöst hat.
Liebe Grüße
Zwillingsjungfrau