Rückforderung Pflegegeld, Stufe II
Von: , 10.12.2011 23:50 Uhr
Mein Vater war vom 1.10.2011 bis 27.10.2011 im Klinikum. Nach dem eine schreckliche Diagnose festgestellt gewesen ist, wurde mein Vater nach Hospitz gebracht, wo er am 5.11.2011 gestorben wurde. Mein Vater bekommt Leistungen von Grundsicherung + Pflegegeld 430,00€ mntl. Jetzt hat meine Mutter von der Grundsicherung eine Rechnung für Rückzahlung in Höhe von 1324,00€ bekommen. Der Berater meiner Mutter in Sozialamt hat uns erklärt, dass wir nicht rechtzeitig ihn benachrichtigt haben, dass unser Vater im Hospitz gebracht war. Das stimmt nicht, weil der Leiter vom Hospitz selber am 27.10.2001 dem Sozialamt mitgeteilt hat. Und dass es im Klinikum diesalles Geld fürs Essen und Pflege ausgegeben wurde.
Muss meine Mutter dieses Geld in Höhe von 1324,00€ zurück an Grundsicherung auszahlen? Hängt das davon ab, wer diese Hilfe für Bedarf in schweren Lebenslagen übernommen hat: Gründsicherung oder Pflegekasse?
