Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

Von: , 14.12.2011 14:23 Uhr


Hallo,

ich verlange von den Mietern meiner Eigentumswohnung wegen zukünftiger regelmäßiger und punktlicher Mietzahlung den Nachweis eines Dauerauftrages bei der Bank. Nun wurde mir seitens der Mieter mitgeteilt, dass die Bank ihnen kein Schriftstück (Nachweis) eines Dauerauftrages ausstellen würde. Das wäre nicht üblich. Stimmt das? Oder wie lässt sich ein Dauerauftrag anderweitig nachweisen?

Gruß W.

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    auch hallo, wie haben die anderen Mieter dies bisher erledigt? Ich meine, dass der Mieter, wenn er nichts zu verbergen hat, eine Bestätigung über das Bestehen des DA beibringen kann - z. B. durch Kopie des Kontoauszugs (Rest kann er ja abdecken). Wenn er das ablehnt, wäre ich vorsichtig. Sicher ist die Bank nicht dazu verpflichtet, eine solche Bestätigung auszustellen, vielleicht wird das von den versch. Banken unterschiedlich gehandhabt.
    Gruß
    H.

  2. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo,

    ja, das ist zunächst richtig!

    Ein Dauerauftrag gibt Dir auch keine Sicherheit das
    die Miete auch pünktlich kommt, denn ein Dauerauftrag
    kann jederzeit gekündigt werden. Deshalb immer auf den
    Kontoauszug schauen.

    Die Bank kann zwar eine Liste aller Daueraufträge erstellen, aber das will der Mieter wieder Dir nicht
    aushändigen, da Du ja dann alles sehen sollst.

    Lasse Dir lieber die zwei bzw. drei Monate Kaution bar geben und lege es auf ein Sparbuch an, das ist viel besser und zusätzlich einen Verdienstnachweis zeigen bzw. geben.

    Viele Grüße

    Martin

  3. Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Wenn die Bank keinen Ausdruck dafür hat, kann man sie um ein Bestätigungsschreiben bitten.

    Jedoch sollte bewusst sein, dass die Person, die den Dauerauftrag eingestellt hat, diesen auch jederzeit übr ONline-Banking o.Ä. wieder ändern bzw. entfernen kann.

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo,

    aus Kostengründen stellen die Banken Heute fast keine Bescheinigungen mehr aus. Sollte ein Dauerauftrag dann auch Online eingerichtet sein, gibt es keinen Nachweiß darüber.

    Manche Banken stellen zwar eine Bescheinigung aus, aber für eine "Bearbeitungsgebühr" verlangen sie von 2,50 € bis zu 50,00 € - ist bankabhängig.

    Fazit:
    Es stimmt, die Banken haben sich darauf geeinigt, dass ein Nachweis Heute nicht mehr üblich ist.

    Viele Grüße
    Manfred

  5. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    sorry, habe ich vergessen zu beatworten:

    Andersweitig ist kein Nachweis erbringbar - leider. Selbst bei der Überweisung des Beitrages ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Dauerauftrag handelt. Früher stand diese Mitteilung auf dem Kontoauszug des Absenders.

  6. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo,

    eine Bescheinigung für einen bestehenden Dauerauftrag werden Sie von einer Bank niemals erhalten, da der Kunde den Dauerauftrag jederzeit ändern oder Löschen kann.
    Ich würde Ihnen vorschlagen, die Miete per Lastschrift inkl. Abbuchungsauftrag einzuziehen, das gibt Ihnen etwas mehr Sicherheit, ist aber auch nicht absolut sicher.

  7. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Das stimmt daß solch ein Nachweis nicht üblich ist.
    er würde dir auch nichts bringen wenn der Dauerauftrag mangels deckung nicht ausgeführt bzw storniert wird.

    Wenn der Mieter online einen dauerauftrag einrichtet bekommt er eine bestätigung automatisch- bringt dir aber wie gesagt keine sicherheit.
    Andererseits kann der mieter ja den dauerauftrag jederzeit wieder löschen ohne dich zu benachrichtigen.
    Dauerauftrag hin oder her--entweder er zahlt oder er zahlt nicht- das kann dir die bank nicht garantieren.


    Für dich bleibt daher nur, den pünktlichen Mieteingang bei dir zu überwachen und dann ggf eine abmahnung zu schreiben wenn es nicht eingeht- das übliche Vermieterschicksal.

  8. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo W.!

    Ich Stelle mir die Frage, was ein Nachweis Dauerauftrag bringt. Den kann ich heute einrichten und im nächsten Moment wieder löschen.
    Ein Dauerauftrag ist auch kein positives Bonitätsmerkmal, aus dem ich schliessen kann, dass der Mieter solvent ist.

    Mag sein, dass die Bank eine Gebühr nimmt. Dass sie sich weigert eine Bescheinigung zu erstellen, kann ich mir nicht vorstellen. Aber: Nichts ist unmöglich...

    Viele Grüße
    Stephan Tenhaken

  9. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo, das kann sein.

  10. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo,

    Einen Nachweis stellt man heute eher selten aus, insbesondere aufgrund der Einrichtung über onlinebanking.
    Der DA bietet ohnehin keine Sicherheit, denn 1. kann er jederzeit widerrufen werden und 2. wird er nur bei Deckung des Kontos ausgeführt.

    Insofern macht diese Bitte keinen Sinn.

    Grüße

    Uwe

  11. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo W.
    Meine Daueraufträge sind im Electronic Banking System meiner Bank gespeichert und für mich auch ausdruckbar.
    Ich weiss nicht, ob es üblich ist, dass Banken auch einen schriftliche Nachweis erstellten. Meine Bank bestätigt Daueraufträge bei der ersten Erteilung.
    Nur ist das auch keine Garantie, dass die Zahlungen auch immer erfolgen, denn der Dauerauftrag kann jederzeit annulliert werden.
    Gruss Stephan

  12. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    hallo,
    jeder vertragspartner einer bank bekommt bei abschluß eine kopie des auftrages-da scheint etwas nich zu stimmen, da die bank jederzeit eine kopie erstellen kann.
    gruß
    r

  13. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo,

    der Nachweis, dass ein Dauerauftrag eingerichtet wurde bringt Dir gar nichts. Denn sofort nach der Bestätigung kann Dein Mieter diesen Auftrag bei seiner Bank wieder löschen.

    Was Dir nichts bringt, brauchst Du von Deinen Mietern auch nicht einzufordern.

  14. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo!
    Das ist von Bank zu Bank verschieden!
    Üblich ist es eigentlich nicht, das stimmt!
    Allerdings sollte es eigentlich kein Problem sein
    solch eine Bestätigung auszudrucken... (Da frage ich
    mich ja gleich wieder was das für eine Bank ist...)

    Ein anderer Weg wäre auf dem Kontoauszug der Vermerk
    "DA" vor der Buchung. Dieser steht für "Dauerauftrag"!

    Wenn der Mieter Online- Banking nutzt, kann er auch
    selber online seine Daueraufträge abrufen bzw.
    anzeigen lassen und diese dann auch ausdrucken...

    MfG

  15. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Hallo,
    Ich glaube, wir stellen sowas auch nicht aus, aber die Mieter haben den ja mal eingerichtet, wenn man das am Schalter tut, bekommt man da eigentlich eine Bestätigung, dass der Dauerauftrag eingerichtet ist, da stehen nochmal die wichtigen Daten drauf. Wenn man das übers Online-Banking macht, kann man sich im Zweifelsfall einen Screenshot machen. Und bei meiner Bank steht auf den Kontoauszügen bei den Dauerauftrag, das es sich um einen Dauerauftrag handelt. Die Informationen, die der Mieter nicht weitergeben möchte, kann er ja schwärzen.

    Ich hoffe, ich konnte helfen
    LG jojo747

  16. Antwort von nach 84 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachweis für einen Dauerauftrag bei der Bank

    Den Nachweis über einen Dauerauftrag gibt es nicht. Die Enrichtung wird aber mit einem Beleg dokumentiert. Den kann man in Kopie vorzeigen. Macht aber wenig Sinn, da es kein Hinweis ist, ob der Autrag tatsächlich noch so existiert.

    Ich halte eine Auskunft bei der Schufa z.B. Für sinnvoller, wenn es darum geht, die guten von den zahlungsschwachen Mietern zu trennen.

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