beitragsurlaub bei rentenversicherung
Von: , 12.01.2010 00:36 Uhr
Guten Tag,
ich habe eine dynamische fondgebundene Rentenversicherung, die ich 2004 abgeschlossen habe; inzwischen ist schon ein bisschen Geld da einbezahlt worden. Da ich Freiberufler bin und von der Finanzkrise ziemlich stark betroffen worden, ist das Geld im Moment sehr knapp geworden, und ich erwarte in nächster Zeit keine Verbesserung. Mit "knapp" meine ich nicht, daß ich mit das Geld mir andere Luxus gönne, sondern daß es wirklich knapp ist!
Ich muss an allen Ecken sparen, bis die Situation sich verbessert. Und da steht diese Versicherung...
Kündigen und auszahlen lassen möchte ich nicht, da der Verlust daran ziemlich groß wäre. Und auf Dauer beitragsfrei stellen möchte ich auch nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, daß die Zeiten so bleiben wie sie jetzt sind. Aber ich würde gern einen "Beitragsurlaub" nehmen, d.h. für ein oder zwei Jahre keine Beiträge bezahlen, danach alles wieder aufnehmen.
Ich weiß, solche Sachen sind oft auch vetragsabhängig. Aber gibt es grundsäztlich einen Recht dazu? Oder ist so etwas grundsätzlich unmöglich? Bevor ich mit dem Versicherer darüber rede, möchte ich schon eine Idee haben, worauf ich bin!
Vielen Dank!
buckthorn
