Steuerrecht - Freiberufler
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 12.01.2010 11:39 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Sie ausgewählt in der Hoffnung, Antwort bzw. Hilfe bei folgendem Problem zu bekommen. Vorweg kurz ein paar Fakten zu mir und zur Sachlage.
Ich bin freiberuflicher Musiker/Alleinunterhalter seit Jan 2006 (also kein Existenzgründer mehr ...), bin inzwischen erfolgreich am Markt etabliert und schreibe schwarze Zahlen! Meine Steuererklärung(en) mache ich seit je her problemlos selbst. Nun bin ich an einen Punkt gestoßen, wo ich erstmals Verständnisprobleme habe.
Meine Frau ist angestellt (Öff. Dienst) und auch nach Beginn meiner Selbständigkeit haben wir Zusammenveranlagung bei der EinkSteuer beibehalten. Durch eine ausgeprägte Gewinnsituation im Veranlagungsjahr 2008 kam es in 2009 zu einer gehörigen Steuernachforderung (4-stellig). Jetzt stellte ich fest (war ja vorher nicht relevant für mich), dass wohl ESt-Schuld nicht als Betriebsausgaben (also gewinnmindernd) anerkannt wird. Das verstehe ich nicht! Die Steuerlast entstand ausschließlich durch meine Einnahmen aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit, wird zu ihrer Tilgung aus dieser finanziert und nun soll sie im Jahr der Fälligkeit nicht als Betriebsausgabe gelten?? Habe ich hier etwas falsch verstanden, bzw. wo wäre das "Schlupfloch"? Vielen Dank für Ihre Mühen!
MfG
Harald B. aus Dresden
