Steuerrecht - Freiberufler

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 12.01.2010 11:39 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Sie ausgewählt in der Hoffnung, Antwort bzw. Hilfe bei folgendem Problem zu bekommen. Vorweg kurz ein paar Fakten zu mir und zur Sachlage.
Ich bin freiberuflicher Musiker/Alleinunterhalter seit Jan 2006 (also kein Existenzgründer mehr ...), bin inzwischen erfolgreich am Markt etabliert und schreibe schwarze Zahlen! Meine Steuererklärung(en) mache ich seit je her problemlos selbst. Nun bin ich an einen Punkt gestoßen, wo ich erstmals Verständnisprobleme habe.
Meine Frau ist angestellt (Öff. Dienst) und auch nach Beginn meiner Selbständigkeit haben wir Zusammenveranlagung bei der EinkSteuer beibehalten. Durch eine ausgeprägte Gewinnsituation im Veranlagungsjahr 2008 kam es in 2009 zu einer gehörigen Steuernachforderung (4-stellig). Jetzt stellte ich fest (war ja vorher nicht relevant für mich), dass wohl ESt-Schuld nicht als Betriebsausgaben (also gewinnmindernd) anerkannt wird. Das verstehe ich nicht! Die Steuerlast entstand ausschließlich durch meine Einnahmen aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit, wird zu ihrer Tilgung aus dieser finanziert und nun soll sie im Jahr der Fälligkeit nicht als Betriebsausgabe gelten?? Habe ich hier etwas falsch verstanden, bzw. wo wäre das "Schlupfloch"? Vielen Dank für Ihre Mühen!

MfG
Harald B. aus Dresden

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Steuerrecht - Freiberufler

    Hallo,

    habe dein Problem hoffentlich richtig verstanden:

    Die Einkommensteuer ist selbst nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Deine Frau kann ja auch nicht die gezahlte Lohnsteuer als Werbungskosten geltend machen.

    Hoffe konnte Dir weiterhelfen

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard aus dem verschneiten Ibbenbüren

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Steuerrecht - Freiberufler

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eigentlich ist mir jetzt auch alles klar. Die Lösung heißt: weniger Gewinn machen!

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Steuerrecht - Freiberufler

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eigentlich ist mir jetzt
        auch alles klar. Die Lösung heißt: weniger Gewinn machen!
        So isses die Gleichung

        viel Gewinn = viel Steuern
        wenig Gewinn = wenig Steuern

        trifft immer noch zu..........

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Steuerrecht - Freiberufler

    Hallo Harald,

    Einkommensteuer ist eine privat veranlasste Steuer und somit nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Umsatzsteuer zum Beispiel ist eine betriebliche Steuer und wäre abzugsfähig. Einkommensteuer zahlt jeder auf seine Einkünfte. Als Arbeitnehmer zahlt man auch Lohnsteuer auf sein Bruttogehalt, die ans Finanzamt abgeführt wird. Lohnsteuer ist in dem Sinne nur eine vorweggenommene Einkommensteuer. Vorweggenommen deshalb, weil Sie monatlich bereits an das Finanzamt gezahlt wird und nicht erst am Jahresende wie bei Dir. Da aber jetzt eine Nachzahlung auf euch wartet werden für das nächste Jahr wohl Vorauszahlungen für ESt festgesetzt. Diese sind dann quartalsweise zu zahlen. Schau bitte unbedingt genau auf den Steuerbescheid ob sowas dort drauf steht. Dann zahlst du genau wie ein Arbeitnehmer bereits unterjährig schon Steuern in den Finanzpott. Schlupflöcher gibt`s da leider nicht. Zahlen muss jeder der die Grenze zur Einkommensteuer mit der Summe aller Einkünfte im Jahr übersteigt.Den sogenannten Grundfreibetrag (ab 2010 sind das EUR 8.004 für einen Alleine und EUR 16.009 für euch beide zusammen). Beispiel: Ein Hartz IV-Empfänger mit montl. EUR 400 hat im Jahr als Einkünfte EUR 4.800 und überschreitet diese Grenze nicht. Muss also auch keine Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen. Eine Möglichkeit besteht jedoch noch die Einkommensteuer für spätere Jahre zu senken, falls ihr Kirchensteuer-pflichtig seid. Laut Steuerbescheid nachzuzahlende Kirchensteuer ist abzugsfähig. Und zwar in dem Jahr wo ihr sie auch an das Finanzam dann gezahlt habt. Zum Beispiel der Steuerbescheid 2008 wird euch in 2010 zugestellt. Ihr müsst EUR 200 an Kirchensteuer nachzahlen. Zahlen tut ihr in 2010. Abzugsfähig wäre der Betrag dann mit der Einkommensteuer 2010 als Sonderausgabe.

    Was du jedoch noch in deiner Buchhaltung überprüfen könntest ob du wirklich immer alle Reisekosten erfasst hast und vorallem Verpflegungsmehraufwendungen.

    Achte bitte auch drauf ob du zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet bist. Nicht das da irgendwann mal ne hohe Nachzahlung noch auf dich zukommt ok?!

    Falls noch Fragen sind meld dich einfach nochmal.

    Schöne Grüße
    Caroline

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Steuerrecht - Freiberufler

      Hallo Caroline,

      vielen lieben Dank für die ausführliche und informative Antwort! Hab's mir ja schon so gedacht. Bin auch im Steuerrecht selbst sehr fit, nur hatte ich die Situation einer Steuerlast bisher nicht. Ich mache meine Steuererklärungen seit Anfang der 90er Jahre selbst und bekam immer Geld zurück(!). Nun habe ich in 2008 durch mein 2006 gegründetes Einzelunternehmen erstmalig soviel Gewinn erzielt, dass es zur Nachforderung (ca. 3000 Euro) kam und dachte - da betrieblich veranlasst - an Absetzbarkeit in 2009. Na ja, dann eben nicht. KSK ist kein Thema, habe dort selbst schon telefonisch vorgesprochen. Bin privat krankenversichert und eine Rentenversicherungspflicht besteht bei mir nicht (mehr) als Freiberufler. Ich müßte eine Migliedschaft in der KSK ja selbst beantragen und es ist nach deren eigener Aussage fraglich, ob sie mich unter diesen Umständen haben wollen ...! Leider entgehen mir dadurch ja auch Vergünstigungen (hälftige Kostenübernahme der sozialen Absicherung). Also vielen Dank nochmals!

      Gruß aus Dresden
      Harald

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Steuerrecht - Freiberufler

      Hallo Harald,

      Einkommensteuer ist eine privat veranlasste Steuer und :somit :nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.
      ...
      Hallo nochmal,

      den ersten Satz Deiner netten Antwort zitierend, möchte ich jetzt nochmal die ganze Situation aus einer anderen Sichtweise beleuchten:

      Einkommenssteuer ist privat veranlasst?
      Einkommenssteuer ist "staatlich veranlasst", denn Vater Staat nimmt bzw. gibt sich einfach das Recht, an der Erwerbstätigkeit seiner Bürger mitzuverdienen. Das ist die bittere Wahrheit.
      Machen wir doch einmal die Probe aufs Exempel am Beispiel meines Falles:

      Als Arbeitnehmer, bzw. Angestellter zahlte ich Lohnsteuer - so wie meine Frau jetzt noch.
      Nun machte ich mich selbständig.
      Solange ich keinen Gewinn mache, brauche ich auch keine Steuer zahlen - habe allerdings dann auch kein Geld zum (Über-)Leben, bzw. stellt das FA früher oder später eine Gewinnerzielungsabsicht in Frage!
      Mache ich Gewinn, passiert folgendes:
      Beispiel bei mir 2008 - Umsatz ca. 25.000 Euro, Gewinn ca. 10.000 Euro. Nun hält das FA die Hand auf und will 3000 Euro haben, die außschließlich aus meinen erzielten Einnahmen resultieren und mit dem Einkommen meiner Frau und unseres Privathaushaltes nichts zu tun haben (soviel zum ersten Satz Deiner Antwort).
      Jetzt rechnen wir mal anders - so wie es in der Praxis für viele Betroffene nämlich ist:
      10.000 Euro Einkommen abzgl. 3000 Euro Steuerlast (in diesem Fall ja Lohnsteuer = Einkommenssteuer) = Rest 7000 Euro. Davon ziehen wir nochmal 12 x 300 Euro Krankenversicherung ab (denn die wirkt sich bei mir als Einzelunternehmer ja auch nicht steuermindernd aus bisher), bleiben (für mich) 3400 Euro Jahreseinkommen netto!!! Das sind pro Monat etwas über 280 Euro zum Leben, also eindeutig unter dem in Deutschland gültigen Existenzminimum! Nun müsste ich Aufstockung aus Hartz IV beantragen, was aber für Selbständige ja wohl nicht geht. Nichts gegen Dich persönlich - damit hier nichts falsch verstanden wird - aber wir leben eindeutig in einem Verbrecherstaat un d alle halten still ...

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Steuerrecht - Freiberufler

        Hallo Harald,

        mir ging`s ja nur um den Unterschied privat und betrieblich. Sonst ist der Satz natürlich falsch ausgedrückt. Das ist richtig. Ihre Krankenversicherung ist bis jetzt aber immernoch als Sonderausgabe abziehbar.

        Schöne Grüße

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuerrecht - Freiberufler

    Hallo,

    selbstverständlich können sie ihre einkst-schuld
    n i c h t von ihrer bemessungsgrundlage abziehen - es gibt also auch keinerlei schlupfloch.

    mfg ignaz

  4. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuerrecht - Freiberufler

    Hallo, und guten Morgen Harald.

    Ich glaub du hast wirklich was komplett falsch verstanden.
    Jeder Arbeitnehmer muss von seinem Lohn an unseren Staat einen Teil abgeben, zur Finanzierung des Gemeinwesens. Dies ist die Lohnsteuer.
    Jetzt gibt es Menschen, die keine Arbeitnehmer sind. Unternehmer. Diese haben auch ein Einkommen, nämlich aus Ihrer Tätigkeit als Bäcker, Metzger, Ärzte usw.
    Jetzt wäre es doch absolut ungerecht, wenn diese Menschen nicht für das Gemeinwesen aufkommen müssten.
    Aus diesem Grund wurde die einkommensteuer geschaffen.

    ..Und für Leute die nur von Ihren Zinsen leben gibt es die Zinsabschlagssteuer, die wird auch den Steuern aufs Einkommen zugerechnet.

    Die einkommensteuer darfst du niemals als Betriebsausgabe abziehen.Denn die Einkommensteuer richtet sich nach deinem Gewinn. D.h. Betriebseinnahmen, abzgl. Betriebsausgaben ( Kosten, Umsatzsteuer,Abschreibung, Anschaffungen)das ist dein Gewinn.
    Und davon musst du Einkommensteuer bezahlen.
    Die einkommensteuer hat also.
    garnichts mit deiner Tätigkeit als Musiker zu tun.

    Wenn du jetzt deine Einkommensteuererklärung abgibst, dann wird die zu zahlende Steuer errechnet.
    Also der Lohn deiner Frau ( abzg. Ihrer Werbungskosten) dein Einkommen aus der Selbständigen tätigkeit( nur der Gewinn). Von dieser Summe werden dann noch Sonderausgaben und Außergewähnliche Belastungen abgezogen und dass ergibt dann das zu versteuernde Einkommen.
    Davon wird die zu zahlende Vorauszahlung für das nächste Jahr und eure Einkommensteuer für das vergangene Jahr ermittelt.

    Von der Steuer für das vergangene Jahr wird dann die Vorauszahlung, die Lohnsteuer deiner Ehefrau( ist ja auch eine Einkommensteuervorauszahlung) und evtl. die Zinsabschlagsstuer abgezogen.
    Ja und dann kommt entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung heraus.
    Besser kann ich dir dass nicht erklären. Schlupflöcher gibt es da eigentlich keine. Du kannst nur bei der Ermittlung deines Gewinns ein bißchen was machen, ich mein höhere Abschreibung oder 7g Rückstellungen, aber, ss ist schon alles.

    Elli

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re^2: Steuerrecht - Freiberufler

    Hallo Elli,

    vielen Dank auch Dir für die ausführliche Antwort! Ich habe weder etwas falsch verstanden, noch muß man mir das Steuerrecht erläutern - ich mache sehr erfolgreich seit fast 20 Jahren meine Steuererklärungen komplett selbst.
    Ich finde es nur höchst merkwürdig und sehr ungerecht, dass ich für lediglich 10.000 Euro Gewinn (also nicht mal 1000 Euro brutto/Monat) über 3.000 Euro Einkommenssteuer zahlen muß! Gebe ich nämlich nur die ca. 40.000 Euro meiner Frau ein (Öffentl. Dienst), ergibt sich eine Steuerschuld von 7 Euro und würde ich als Arbeitnehmer oder Angestellter 10.000 Euro Jahresverdienst haben, müsste ich gar keine Steuern zahlen. Hier liegt der Hase im Pfeffer! Aber findet nur alle diesen Unrechtsstaat toll und freut euch dran, wie es ist ...! Davon wird's bestimmt bald besser. Wie wäre es denn damit? Alle Diäten der Politiker um die Hälfte kürzen. Alle Einkommen > 600.000 Euro p.a. (50.000 mtl. als Obergrenze reichen ja wohl) viel stärker besteuern und dafür den "kleinen Mann" in Ruhe lassen. Es wird in diesem Land mit nicht wertschöpfender Arbeit und faktisch 0 Leistung viel zu viel Geld "verdient" (eigentlicvh das falsche Wort dafür.

    Harry

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Steuerrecht - Freiberufler

      Hallo Elli,

      vielen Dank auch Dir für die ausführliche Antwort! Ich habe weder etwas falsch verstanden, noch muß man mir das Steuerrecht erläutern - ich mache sehr erfolgreich seit fast 20 Jahren meine Steuererklärungen komplett selbst.
      Ich finde es nur höchst merkwürdig und sehr ungerecht, dass ich für lediglich 10.000 Euro Gewinn (also nicht mal 1000 Euro brutto/Monat) über 3.000 Euro Einkommenssteuer zahlen muß! Gebe ich nämlich nur die ca. 40.000 Euro meiner Frau ein (Öffentl. Dienst), ergibt sich eine Steuerschuld von 7 Euro und würde ich als Arbeitnehmer oder Angestellter 10.000 Euro Jahresverdienst haben, müsste ich gar keine Steuern zahlen. Hier liegt der Hase im Pfeffer! Aber findet nur alle diesen Unrechtsstaat toll und freut euch dran, wie es ist ...! Davon wird's bestimmt bald besser. Wie wäre es denn damit? Alle Diäten der Politiker um die Hälfte kürzen. Alle Einkommen > 600.000 Euro p.a. (50.000 mtl. als Obergrenze reichen ja wohl) viel stärker besteuern und dafür den "kleinen Mann" in Ruhe lassen. Es wird in diesem Land mit nicht wertschöpfender Arbeit und faktisch 0 Leistung viel zu viel Geld "verdient" (eigentlicvh das falsche Wort dafür).

      Harry

      Jetzt auf diese Frage antworten.