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Re: Absetzbarkeit von vermieteter Immobilie
Hallo,
das lässt sich so pauschal nicht sagen, da Sie mit der Vermietung in eine weitere steuerliche Einkunftsart treten, welche, wie alle positive wie negaive Eigenschaften hat.
Zunächst haben Sie zu prüfen, ob das Objekt bereits steuerlich gefördert wurde, bei Neubau wird anders geförsert wie bei Altbauten.
Wenn Sie von Selbstnutzung auf Vermietung gehen können Sie im Regelfall die so genannte Abschreibung auch bei der Einkunftsart Vermietung+Verpachtung geltend machen, das sind die 2%, welche Sie meinen, im Regelfall bringt Ihnen das Vorteile.
Sie müssen feststellen Neubau/Altbau usw. ab Baujahr, der Herstellungswert (Anschaffungs und Herstellungskosten) abzgl. der Abschreibungen Ihrer 7 Jahre eigenen Nutzung ergibt dann den Wert, mit dem Sie die weiteren Abschreibungen ermitteln können.
Wenn Sie die Wohnung möbliert vermieten wollen, werden die Möbel ebenfalls abzugsfähig, das gilt für so genannte slebständige Nutzbare Gegenstände, also auch für Gardinen etc. Die Kosten pro Einzelstück bis netto 410 € können Sie im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzen, höhere Werte werden je nach Art der Abschreibung, sprich Verteilung der Werbungskosten auf mehrer Jahre unterworfen.
Für die Abrechnung der Vermietung und Verpachtung müssen Sie eine Einnahmen/Überschußrechnung führen, der Überschuß wird dann der Steuer unterworfen und Ihnen in der Progression zugerechnet.
Einnahmen ist alles das, was Sie vom Mieter bekommen, Ausgaben sind neben der Abschreibung im Prinzip alle Kosten, welche zur Instandhaltung, Unterhaltung und der laufenden Gebühren und Abgaben anfallen.
Zur Ermittlung der Abschreibung für das Objekt sowie für die Möbel etc. lassen Sie bitte ggfl. den Steuerberater die Ermittlung machen, da dass sehr umfangreich ist, dieser kann Ihnen gleichzeitig aufzeigen welche Vor- und Nachteile sich ergeben könnten.
Grüße
AL