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Re: altersvorsorge-Riesterrente
Hallo,
Riester ist leider in seiner Gründungsphase von sogenannten „Verbraucherschützern“ derart schlechtgeredet worden, dass es bis heute nachwirkt. Ich wette mit jedem um eine Flasche Champagner, dass es für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und/oder Familien mit Kindern keine lukrativere Anlageform gibt. Bis heute habe ich noch keine Wette verloren.
Nun zur Besteuerung von Renten. Werks- und Beamtenpensionen wurden schon immer wie Einkommen versteuert. Das gleiche gilt für Riesterrenten. Gesetzliche Renten wurden bis 2004 mit 27% Ertragsanteil besteuert, d.h. für das Finanzamt war nicht die gesamte Rente Grundlage der Besteuerung sondern nur 27% daraus. Dieser Ertragsanteil wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz auf 50% angehoben und steigt jetzt bis 2040 für alle „Neurentner“ auf 100%
Selbstständige können nur über einen förderberechtigten Ehepartner einen Riestervertrag mit Zulagen erhalten. Ein lediger Selbstständiger erhält keine Riesterförderung. Er kann aber die Vorteile der Rüruprente nutzen. Die Aufwendungen dazu sind 2010 mit 70% steuerlich absetzbar. Der Höchstaufwand beträgt 20.000E pro Steuerpflichtigem.
Private Altersrenten, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt wurden, werden ab 2005 lediglich mit 18% Ertragsanteilbesteuerung belegt.
Allerdings muss man sagen, dass die Besteuerung von Altersrenten für weite Teile der Rentner eher ein theoretisches Problem ist. Aktuelles Beispiel:
Ein Rentnerehepaar mit Rentenbeginn 2010 erhält eine Betriebsrente von 3000€ und eine gesetzliche Rente von 25.000€ p.J., was bei einer Durchschnittsrente von 10.000€ p.J. in Deutschland schon eine außergewöhnlich hoch ist. Rechnung des Finanzamts:
3000€ zu 100% = 3.000€ Besteuerungsgrundlage
25.000€ zu 60% = 15.000€ Besteuerungsgrundlage
Steuerliche Gesamteinkünfte = 18.000€. Der Freibetrag liegt bei 16.000€. Nur der überschießende Teil ist zu versteuern. Folge: Minimale Steuer.
Beachten bei solchen Verträgen muss man eine Menge und es gibt auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten. Bei steuerlich subventionierten Altersvorsorgeverträgen (Riester, Rürup, betriebl. Altersvorsorge) ist immer zu prüfen, ob d Steuerentlastung in der Ansparphase größer ist als die Besteuerung in der Rentenphase. Für Altersvorsorgeversicherung gilt das gleiche wie bei schwerer Erkrankung: immer mehrere Meinungen einholen und dann in Ruhe eine Entscheidung treffen. Wenn Interesse besteht, bitte ich noch mal um kurze Mail, die ich mit meiner Telefonnummer beantworten würde. Wir können dann mal in Ruhe in dieser Sache telefonieren.
Ich hoffe, mit meinen Infos etwas zur Klarheit beigetragen zu haben. Wenn weitere Fragen sind, bitte noch mal melden.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz