Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

Von: , 22.12.2011 11:56 Uhr


Hallo, Ich besaß vor der Ehe eine ETW( 125.000 Euro), die abbezahlt war und ich alleine im Grundbuch stand. Während der Ehe kauften wir eine größere Wohnung, und ich verkaufte meine Wohnung für 100,000 Euro. Dieses Geld nahmen wir zum finanzieren der neuen Wohnung. Jetzt nach 2 Jahren hat meine Frau einen Freund und ist ausgezogen. Wenn wir die Wohnung jetzt verkaufen, bekomme ich dann die 100.000 Euro wieder oder nur die Hälfte?

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo,
    ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es:
    Kaufpreis: 125.000
    Verkaufspreis: 100.000
    => Du solltest die 100.000 wiederbekommen, da Du Sie eingebracht hast. Der Verlust würde geteilt.

    Vielleicht sagt Dir ein Anwalt aber auch, dass die Karten nach der Eheschließung neu gemischt werden.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo, tut mir leid mit deiner Frau. Aber ob du alles wiederbekommst, weiß ich nicht. Je nachdem welchen Ehetatus ihr habt. Mit dem Recht kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich denke, du bekommst nur die Hälfte, denn es ist ja während der Ehe angeschafft worden. Viel Glück. MfG U.

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo,

    wenn Du eindeutig belegen kannst, dass diese 100T€ schon vor der Ehe dien Vermögen waren, stehen Deine Chancen gut, dieses Geld wieder herauszubekommen. Ist aber abhängig von Arbumenten und Richter und und und

    Alles Gute
    Andreas

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    hallo,
    sorry, da kann ich nicht helfen

    lisa

  5. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo,
    wenn es keinen Ehevertrag gibt, ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Alles, was vorher war, soll auch nach der Ehe da sein. Aber hier ist der Fall komplizierter, da ja die Wohnung nicht mehr da ist. Das ist eher ein Fall für einen Anwalt.
    Gruß,
    Andreas

  6. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Alles was mit in die Ehe gebracht wird (100.000Euro) gehört dem der es mitgebracht hat, alles was während der Ehr erwirtschaftet wird wird geteilt.
    Alles Gute

  7. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo, wenn Ihr Zugewinngemeinschaft habt (gesetzlicher Güterstand), dann wird geschaut, wer welches Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Nur das Vermögen, was während der Ehe zusammen erwirtschaftet wurde, wird dann geteilt. Alles Gute!

  8. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo aro,
    Sie haben Anspruch auf die 125.000 €. Das ist der Wert, denn Sie in die Ehe miteingebracht haben. Was während der Ehe erworben oder ausgegeben wurde ist zweitrangig. Am Tag der zustellung der Scheidungsklage zählt wiederum der Endbestand sämtlicher Besitztümer, Kapitalanlagen Wertgegenstände etc. Allerdings muss die jetztige Wohnung ebenfalls bewertet werden. Sollte sich aus dieser Bewertung ein Zugewinn ergeben, der höher als die 125.000 liegt, so müssen Sie davon die Hälfte an Ihre Frau abgeben.
    Alles Gute

  9. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Du bekommst 100.000, da es Deine Wohnung war welche Du in die Ehe eingebracht hast. Man könnte auch darüber nachdenken, ob der Verlust (von 125 auf 100 T€) nicht ebenfalls in die Wagschale geworfen sollte, da Du die Wohnung nicht verkauft hättest, wenn Du mit Ihr die Wohnung nicht gekauft hättest.

    Alles Gute

    EJWW

  10. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Hallo

    da würde ich schonmal einen Rechtsanwalt fragen ...ist wohl verzwickter. Vor der Ehe ist das klar. Aber während, rutscht das Geld wohl in die Zugewinngemeinschaft fürchte ich. Aber wie gesagt. Rechsanwalt weiß das genau.

    Gruß Batman

  11. Antwort von juliuszwo nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Es tut mir leid, hier kann ich keine zuverlässige Antwort geben.Erkundigen Sie sich bei der Rechtsauskunft. Wird nur der Zugewinn geteilt, d.h. alles über 100.000, Dauer(oder eher Kürze) der Ehe und Alter der Ehefrau, auch ihr Einkommen, zu versorgende Kinder spielen eine Rolle. Gruß, juliuszwo

  12. Antwort von nach 110 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnung vor der Ehe gekauft, währen der Ehe verkau

    Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß

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