spekulationssteuer

Von: , 12.01.2010 18:42 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Hilfe – kennt sich hier jemand aus?!

Im Prinzip geht es um Spekulationssteuer und die Vernetzung der Finanzämter:

Mein Bekannter hat 2008 eine (geerbte) ETW mit Gewinn verkauft (zu erwartende Spekulationssteuer ca. 5.000,- Euro).

Den Erlös hat er in eine kleine selbst genutzte ETW gesteckt. Problem: Mittlerweile hat er seinen Job verloren und kann die Spek.steuer daher derzeit nicht bezahlen (bzw. müsste dafür einen Kredit aufnehmen, den er aber wg. seines geringen ALG I nicht bekommt; schon nachgefragt bei der Bank).

Seine eigene ETW will er auch nicht wieder verkaufen, denn das wird, wenn’s so weitergeht, seine einzige Form der Alterssicherung sein.

Frage: Was kann ihm (an Strafe) drohen, wenn er den Verkauf in seiner Steuererklärung quasi „vergisst“ – und das bzw. ein Finanzamt dahinterkommt?

Kann er eventuell einen Aufschub der Steuer bewirken, in der Hoffnung, doch wieder einen Job zu finden (wg. seines Alters aber sehr schwierig)?

Ich hoffe, jemand, der sich hier wirklich auskennt, kann ihm/ uns helfen!
Herzlichen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen, Peggy

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: spekulationssteuer

    Hallo,

    da ich kein Anwalt bin kann ich dir leider auch nichts hundert prozentiges sagen.

    Aber so wie ich die Finanzämter kenne,werden sie keinen Aufschub gewähren...

    Wg. der Steuererklärung denk ich das es schon sinnvoll wäre wenn er es angibt,da er sich sonst im Rahmen von Steuerhint....... begibt.Ich denk du weißt was ich meine.

    Muß er denn eine machen,will das Finanzamt eine von ihm sehen,meine Frau hat jahrelang keine gemacht und es hat niemanden wirklich interessiert....

    Also wie gesagt,schwieriges Thema,da würd ich sicherheitshalber einen Anwalt zu rate ziehen.

    Sorry das ich dir nichts genaues sagen kann.

    Liebe Grüße

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: spekulationssteuer

      Halllo Mardik!

      Hatte deine Frau denn (theoretisch zu vesteuernde) Einkünfte, in der Zeit, als sie keine Steuererklärung gemacht hat???

      Kann mir kaum vorstellen, dass sowas funktioniert, denn der Arbeitgeber muss ja Sozialabgaben etc. abführen.
      Selbst wennn sie freiberuflich tätig wäre, meldet der AG die Gehaltszahlungen an seine freiberufl. Mitarbeiter ja dem Finanzamt...

      Sowas kommt doch früher oder später immer raus - außer sie war nur Hausfrau ??!!

      Beste Grüße, Peggy

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