bafög darlehen rückzahlung nach 30 Jahren
Von: , 14.01.2010 10:02 Uhr
Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30 Jahren, in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung gestundet worden ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch eingelegt werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen über Normazinssatz und Darlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen? Denn die Zinsforderung und dann noch einen Vermögensnachweis halte ich für absolut unangemessen.
