bafög darlehen rückzahlung nach 30 Jahren

Von: , 14.01.2010 10:02 Uhr

Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30 Jahren, in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung gestundet worden ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch eingelegt werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen über Normazinssatz und Darlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen? Denn die Zinsforderung und dann noch einen Vermögensnachweis halte ich für absolut unangemessen.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Minute 0 hilfreich
    Re: bafög darlehen rückzahlung nach 30 Jahren

    Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30
    Jahren, in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung
    gestundet worden ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch
    eingelegt werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen
    über Normazinssatz und Darlegung seiner
    Vermögensverhältnisse. Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch
    einzulegen? Denn die Zinsforderung und dann noch einen
    Vermögensnachweis halte ich für absolut unangemessen.
    tut mir leid, kann ich leider nicht helfen...

  2. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: bafög darlehen rückzahlung nach 30 Jahren

    Hallo Manfred,
    kann ich gar nicht weiterhelfen; ist eine Frage des Verwaltungsrechts,ob ein Widerspruch Aussicht hat.
    Die Offenlegung der Vermögensverhältnisse wird wohl nicht zu vermeiden sein, schließlich soll ja der Gläubiger die Rückzahlung stunden!
    Gruß
    Martin Mendorf

    Jetzt auf diese Frage antworten.