Muss Vermieter sich an Stromkosten beteiligen ?
Von: , 08.01.2012 14:56 Uhr
Wir Wohnen in einem 3 Parteien Mietwohnhaus. Der Vermieter nutzt auf dem Grundstück 1 Garage und 1 Carport Stellplatz. Durch das Abstellen der Fahrzeuge geht die Außenbeleuchtung vom Mietshaus ( Bewegungsmelder) an. Diese Kosten werden durch die drei Mietparteien bei der Betriebskostenabrechnung mit Allgemein-strom beglichen. Muss der Vermieter sich an den anfallenden Stromkosten beteiligen ??? Wenn ja warum und wo steht die rechtliche Grundlage dafür.
Danke im voraus für alle nützlichen Antworten
