Kaution Anspruch von Ämtern?

Von: , 16.01.2010 00:33 Uhr

Guten Tag,


ich mache gerade eine Bildungsmaßnahme und kriege nebenbei BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Kann ich von Ämtern, wie Arbeitsagentur, Sozialamt oder sonstigen Kaution beanspruchen, daher ich meine alte Kaution verloren habe?

Danke im vorraus für Ihre Antwort.

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaution Anspruch von Ämtern?

    Guten Tag,
    Hallo!
    Da muß ein Irrtum vorliegen.Von solchen Dingen habe ich nicht die leiseste Ahnung!
    Stephan
    ich mache gerade eine Bildungsmaßnahme und kriege nebenbei BAB
    (Berufsausbildungsbeihilfe). Kann ich von Ämtern, wie
    Arbeitsagentur, Sozialamt oder sonstigen Kaution beanspruchen,
    daher ich meine alte Kaution verloren habe?

    Danke im vorraus für Ihre Antwort.

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kaution Anspruch von Ämtern?

      Wie meinen Sie dass mit es muss ein Irrtum vorliegen ?

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaution Anspruch von Ämtern?

    Hallo, sorry aber da kann ich nicht weiterhelfen. Am Besten ab zu der Stelle, die BAB zahlt und da fragen!
    Grüße und viel Erfolg

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kaution Anspruch von Ämtern?

      Hallo, sorry aber da kann ich nicht weiterhelfen. Am Besten ab
      zu der Stelle, die BAB zahlt und da fragen!
      Grüße und viel Erfolg
      Danke schön doch wie gesagt war ich schon und wie das Arbeitsamt ist sagt es nein. Die rechtligen Dinge erzählen Sie einem nicht daher. Man drauf pochen muss.
      Sehen sie keine Lösung wie man Kautions sich bürgt oder bzw. sich leihen kann und es monatsraten abbezahlen kann?

      Danke für Ihre Antwort

  3. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaution Anspruch von Ämtern?

    Guten Tag!
    Da sie schreiben sie machen gerade eine Bildungsmaßnahme gehe ich davon aus dass diese vom arbeitsamt finanziert wird und auch ihr sonstiger Lebensunterhalt vom Arbeitsamt kommt. Unter diesen Umständen ist das Arbeitsamt auch der 1. Ansprechpartner. Leider ist es nichtmehr üblich dass dort eine Mietkaution gestellt wird. Allerdings besteht dort die Möglichkeit über einen formlosen Antrag ein darlehen für die Mietkaution zu beantragen, meines wissens nach sogar unverzinst aber es könnte sich in den letzten Monaten etwas geändert haben.Erst mit Ablehnungsbescheid des ARbeitsamtes kann man es beim Sozialamt versuchen, dort bekommt man im allgemeinen aber nur für die 1. eigene Wohnung die KAution und eine (nicht ausreichende)Beihilfe zur Erstausstattung. Wenn die alte Kaution durch Krankheit oder psychische bzw. private Probleme(z.B.Trennung etc.) verloren ging kann man manchmal bei Stiftungen und Vereinen Glück haben etwas dazu zu bekommen. Gute Anlaufstellen sind die Caritas oder Ähnliches.Wenn man sich ohne fremde Unterstützung nicht um eigenen Wohnraum bmühen kann(bzw. finanziell nicht in der LAge ist) gibt es von jeweiligen Wohnbezirk ausgehend ein Amt zur VErmeidung von Obdachlosigkeit. Dort wird man nicht nett behandelt aber oft ist es der letzte Weg zur eigenen WOhnung. Wenn die Wohnung näher am Arbeitsplatz ist kann es unter Umständen beim Arbeitsamt auch einen positiven Entscheid bewirken(Verringerung der Kosten für Anfahrt wenn diese sonst beantragt würden).Die entsprechende Anlaufstelle erfährt man im Rathaus seines Wohnbezirks. Ansonsten gibt es keine Sozialarbeiter mehr vom Rathaus(hier in Berlin zuständig, ich weiss nicht wie das in ihrem bundesland gehandhabt wird aber ihre Anlaufstelle werden sie kennen, im Zweifelsfall das Amt, wo sie normalerweise einen Antrag auf Sozialhilfe stellen würden), die Sozialarbeiter wurden in vereinen organisiert und man muss selbst akriv werden um mit ihnen in kontakt zu kommen. Diese Vereine erledigen Anträge, sprechen mit Hausverwaltungen und geben hilfreiche tipps wo man noch etwas beantragen könnte oder übernehmen dies sogar für sie.Eine Liste gibt es ebenfalls im Rathaus wenn man nach Wohnhilfevereinen und ähnlichem fragt.Mit dem BAB kenne mich mich leider nicht genug aus um etwas dazu sagen zu können. Zur not einfach beim Sachbearbeiter anrufen und nachfragen oder das Gesetz googlen und dann nach Weiterführender Unterstüzung oder ähnlichem suchen.Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen. Falls nichts hilfreiches dabei war senden sie mir einfach nochmal genauere Infos zum Träger ihrer Maßnahme,wer für ihren lebensunterhalt aufkommt, ob die vorherige wohnung nur auf ihren namen gemietet war und welches Amt(RAthaus?)für sie zuständig ist, dann versuche ich genaueres in erfahrung zu bringen bzw. entsprechende Hilfsangebote in ihrer näheren umgebung für sie zu finden. Ein schönes Wochenende, viel Erfolg bei der Maßnahme und bei den Behördengänegen und viele Grüßße aus berlin, RAbea
    p.s.:Schreibfehler+Gro?/Kleinschreibung bitte nicht beachten, durch Krankheit fällt es mir schwer immer zu lesen was ich schreibe und den Inhalt kann man hoffentlich so auch erschliessen!

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kaution Anspruch von Ämtern?

    Guten Morgren,
    grundsätzlich ja bei der Argentur für Arbeit
    sollte es sich beim Verlust um eigen Verschulden handeln kann das Schwierigkeiten geben, dann geht es vielleicht nur über einen Kredit. Bzw. beim Amt für Grundsicherung.
    Mfg.Angelika

  5. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kaution Anspruch von Ämtern?

    Guten Tag,
    es tut mit leid Ihnen hier nicht weiterhelfen zu können, das sind keine Themen, mit denen ich mich auskenne. Denke das war ein Mißverständnis.
    ich mache gerade eine Bildungsmaßnahme und kriege nebenbei BAB
    (Berufsausbildungsbeihilfe). Kann ich von Ämtern, wie
    Arbeitsagentur, Sozialamt oder sonstigen Kaution beanspruchen,
    daher ich meine alte Kaution verloren habe?

    Danke im vorraus für Ihre Antwort.

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