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Re: Geburtsname bei Lebenslauf vergessen
Guten Abend,
also:
Seit dem 18.8.2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Gem. §§ 1, 3, 7 AGG ist es ArbeitgeberInnen / Ausbildenden verboten, nach Geschlecht, Lebensalter, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder/und sexueller Identität sowie Schwanger- und Mutterschaft beim Einstellen (aber auch in bereits bestehenden Arbeits-/Ausbildungsverhältnissen!) zu differenzieren und z.B. Einstellungsentscheidungen nach einem oder mehreren dieser Diskrimierungsmerkmale zu treffen.
Daraus ergibt sich, dass es das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt, ÜBERHAUPT NICHTS ANGEHT, wie alt man ist, ob man ledig oder verheiratet oder "verpartnert" ist (sexuelle Identität!), wo man herkommt, welche Nationalität man hat, ob man einer Konfession angehört oder nicht, ob man behindert ist oder nicht (Ausnahme: Die Art der Behinderung würde die Tätigkeit unmöglich machen.)
Daraus wiederum ergibt sich, dass auch Bewerbungsfotos, auf denen man ja Alter, Geschlecht, evtl. Herkunft, Religion (Kopftuch!) ggfs. auch eine Behinderung erkennen könnte, PASSÉ sind - und ebenso der "Lebenslauf", weil man daran Herkunft und Alter ablesen kann.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen!
Und nicht vergessen: Auch im Vorstellungsgespräch und bei Einstellungstests SIND ALLE FRAGEN VERBOTEN, die darauf abzielen zu erfahren, ob eines oder mehrere der Diskriminierungsmerkmale vorliegen!
Viel Glück! :-)
Eifelwanderer (rapweiss.de)