Arbeitslosengeld oder HartzIV?

Von: , 01.02.2012 11:24 Uhr

Hallo,

ich bin mittlerweile seit fast einem jahr bei dem gleichen Arbeitgeber angestellt. Das erste halbe Jahr aber über Praktikum auf 400 € Basis und danach direkt in Teilzeit. Habe ich so trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder wegen der Geringfügigen Beschäftigung innerhalb der 1. 6 Monate nur auf Hartz IV?

Danke für eure Antworten

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosengeld oder HartzIV?

    Da bin ich total überfragt. Das kann dir am besten das Arbeitsamt direkt beantworten.

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re: Arbeitslosengeld oder HartzIV?

      Hallo,
      die Frage ist schnell beantwortet. Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht erst, wenn man mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ansonsten hat man nur Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB II.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Arbeitslosengeld oder HartzIV?

      Hallo,

      ALGI gibt es leider erst, wenn man in den letzten beiden Jahren mind. 12 Mon. versicherungspflichtig gearbeitet hat (muss nicht zusammenhängend sein). Bei einem 400€ Job werden zwar pauschal Sozialabgaben entrichtet, aber nur in die Kranken- und Rentenversicherung.
      So bleibt leider der Gang ins Job Center nicht erspart.

      Trotzdem alles Gute

      Grüße
      Claudia

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosengeld oder HartzIV?

    hey
    du meinst mit den 400 eur sicher das du "geringfügig" beschäftigt warst. Da bist du leider nicht Arbeitslosenversichert.
    Somit (scheinst) du nur 6 Monate Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig) zu haben.

    Der Anspruch auf ALG2 setzt zusätzlich auch noch vorraus das du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst. Aber ich wünsch dir das du jetzt nicht in die Lage kommst wo du eine der beiden Leistungen in Anspruch nehmen musst.

    Beste Grüße

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosengeld oder HartzIV?

    Du mußt ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um ALG Izu bekommen. Du könntest nur einen ALG II Antrag stellen.

    Aber Achtung: Bei Eigenkündigung gibts ne Sanktion - bei U 25 100% für 3 Monate, bei Ü 25 30%, immer vom Regelsatz.

  4. Antwort von nach 21 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosengeld oder HartzIV?

    Guten Tag.

    Haben Sie vielleicht noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn nicht, dann müssen Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen.

    Jetzt auf diese Frage antworten.