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von
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Re^3: Gutschein
Hallo,
ja die Gegenfrage war wichtig aber wenn es nur generell ist, dann kann ich auch generell antworten.
Also normal reiht man sich als Inhaber eines Gutscheines in die Reihe der
Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein. Was das nun im einzelnen
bedeutet muss man von der Höhe des Gutscheines und von der Firma
abhängig machen.
Gehen wir von einem Mio. schweren Unternehmen aus und stellen wir uns
vor wir haben einen Gutschein i.H. von 50,- Euro, dann kann man sich
vorstellen an welcher Stelle der Gläubiger (geht nach Summe) man dann
steht. Und ebenso sind die Chancen überhaupt Geld zu bekommen bzw.
die Möglichkeit im Rahmen eines Vergleiches oder ähnlichen mit der Firma
zu handeln. Primär ist man aber Gläubiger und kann seine Rechte entsprechend
geltend machen. AUSSER die Firma schließt das beim Gutschein aus ;-) würde
dann aber draufstehen oder in den AGB´s.
Manche Firmen haben auch genau für solche Fälle eine Insolvenzversicherung.
Und noch etwas, wenn wir über Firmen wie AMAZON oder sonstiges in dieser
Größe sprechen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass diese Pleite gehen.
AuSSER u.U. in eine Planinsolvenz ;-) um genau diese Art Gläubiger
loszuwerden.
Ansonsten ist die Gutscheinmethode eine ganz nette und sichere Sache.
Grüße