Gutschein

Von: , 03.02.2012 16:33 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe/will bei www.topdeals.de gutscheine + ermäßigte Leistungen kaufen. -
was ist mit diesen Dingen, wenn ich den Gutschein in der " Hand" habe( meist ein Baroder ähnlicher Code),aber die Leistung noch nicht abgerufen habe oder/ und den Gutschein - wie z.B. bei amazon- bei amazon als Gutschein verbucht/eingetragen ist, aber noch nichts gekauft wurde,
wenn diese "Firma" pleite oder zahlungsunfähig ist?
Mit freundlichen Grüßen
gandalf

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gutschein

    Hallo,

    ist die Frage noch aktuell? Bzw. ist die Frage nur generell oder gibt es einen konkreten Anlass dafür?
    Dann kann ich u.U. konkreter Antworten.

    Grüße

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Gutschein

      Danke erstmal für die Antwort/Gegenfrage !
      Ich habe Gutscheine für Bowling und für Amazon gekauft-( und für Pflegemittel-aber der ist schon eingelöst) und würde auch weiterhin gerne diese Möglichkeit nutzen.
      Also sowohl als auch.
      Mit freundlichen Grüßen
      gandalf

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Gutschein

        Hallo,

        ja die Gegenfrage war wichtig aber wenn es nur generell ist, dann kann ich auch generell antworten.

        Also normal reiht man sich als Inhaber eines Gutscheines in die Reihe der
        Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein. Was das nun im einzelnen
        bedeutet muss man von der Höhe des Gutscheines und von der Firma
        abhängig machen.

        Gehen wir von einem Mio. schweren Unternehmen aus und stellen wir uns
        vor wir haben einen Gutschein i.H. von 50,- Euro, dann kann man sich
        vorstellen an welcher Stelle der Gläubiger (geht nach Summe) man dann
        steht. Und ebenso sind die Chancen überhaupt Geld zu bekommen bzw.
        die Möglichkeit im Rahmen eines Vergleiches oder ähnlichen mit der Firma
        zu handeln. Primär ist man aber Gläubiger und kann seine Rechte entsprechend
        geltend machen. AUSSER die Firma schließt das beim Gutschein aus ;-) würde
        dann aber draufstehen oder in den AGB´s.
        Manche Firmen haben auch genau für solche Fälle eine Insolvenzversicherung.

        Und noch etwas, wenn wir über Firmen wie AMAZON oder sonstiges in dieser
        Größe sprechen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass diese Pleite gehen.
        AuSSER u.U. in eine Planinsolvenz ;-) um genau diese Art Gläubiger
        loszuwerden.

        Ansonsten ist die Gutscheinmethode eine ganz nette und sichere Sache.

        Grüße

        • Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Gutschein

          -Anscheinmend ist meine Antwort aus irgendeinem Grund im elektronischen Nirwana gelandet.
          Ich muß noch einmal genauer Nachfragen:
          Es ibt ja 2 Möglichkeiten der "pleiten".
          Die vom Groupon (die die Gutscheine verkaufen) und die von der "Endstelle-(amazon, bowling traff,etc.)".

          Was ist mit den Gutscheinen, wenn Groupon pleite geht?

          Werden die dann noch anerkannt?
          2. Ist der Gutschein z. B. vo Amazon "sicher" wenn der Gutschein als Guthaben für Amazon gebucht ist, aber noch nicht dafür gekauft wurde?
          gruß
          gandalf

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