Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz?

Von: , 18.01.2010 19:31 Uhr

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz?

    Hallo Claudia,

    ja das stimmt und zwar im Sinne des
    § 17 Erholungsurlaub

    Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und
    dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen
    mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als
    Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor
    Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht
    vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der
    Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten
    Urlaubsjahr beanspruchen.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen
    weiterhin alles gute für Sie und Ihr Baby!!

    Liebe Grüße
    Pia



    Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man
    im Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz
    ist. Mir wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe-
    stimmt das?

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz?

    Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im
    Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir
    wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
    Hallo, ja das stimmt da du ja immernoch bei der Firma angestellt bist.

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz?

    Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im
    Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir
    wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
    Hallo nochmal,

    vielleicht hilft dir auch das hier weiter:

    Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter
    (Mutterschutzgesetz - MuSchG)

    § 17
    Erholungsurlaub

    Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

  4. Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz?

    Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man im
    Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz ist. Mir
    wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe- stimmt das?
    Hallo Claudia!

    Natürlich! Es gibt auch viele Firmen, die dir den restl. Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes dann einfach auszahlen.

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