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von
nach einer Stunde
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Re: Urlaubsanspruch im BV und Mutterschutz?
Hallo Claudia,
ja das stimmt und zwar im Sinne des
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und
dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen
mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als
Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor
Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht
vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der
Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten
Urlaubsjahr beanspruchen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen
weiterhin alles gute für Sie und Ihr Baby!!
Liebe Grüße
Pia
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch, wenn man
im
Beschäftigungsverbot und später dann im Mutterschutz
ist. Mir
wurde gesagt, das ich einen Anspruch darauf habe-
stimmt das?