Hilfsmittelantrag Treppensteiger von AOK abgelehnt

Es wurde der Antrag auf einen Treppensteiger (baut man unter einen Rollstuhl, damit Treppen außerhalb der Wohnung überwunden werden können) gestellt. Die AOK hat abgelehnt und behauptet, dass der Sozialhilfeträger zuständig sei. Dieser hat abgelehnt, weil die AOK zuständig sei. Mein Telefonat bei einer anderen Krankenkasse hat ergeben, dass diese für Anträge von Treppensteigern zuständig ist.
Bei meinem Bekannten handelt es sich um einen Menschen, der sterbenskrank ist, zunehmend Muskeln nicht mehr funktionieren und die Zeit sowieso knapp ist, um überhaupt noch die Wohnung verlassen zu können, bevor er ganz bettlägrig wird.
Wir sind alle empört über dieses Verhalten der AOK, es ist unmenschlich. Vor allem, weil die Familie durch diesen Schock der Erkrankung extrem belastet ist. In dieser Situation muss sie um etwas kämpfen, was für andere keine Frage ist. Bitte gebt mir Tipps, wie wir damit umgehen können, um schnellstmöglichst weiterkommen.

Sofort Widerspruch einlegen und beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. AOK muss zahlen.
Gruß
Christine

Es gibt ein Bundessozialgerichtsurteil zu Treppensteigern. Hierin wurde der Anspruch einer Klägerin abgewiesen. Dieses Urteil wird nun auch auf alle anderen Leistungsanträge angewendet.

Die Herstellerfirma der Treppensteiger interpretiert hier http://www.evangelischekirchehochdahl.de/index.php?i… seine Sichtweise des Urteils.

Die Kassen sehen das natürlich anders, und lehnen den Treppensteiger nach individueller Prüfung ab.

Sollte es einenen Bescheid der AOK geben, kann man dagegeben Widerspruch einglegen, und begründen weshalb der Treppensteiger erforderlich sein soll.

Wichtig ist es aber auch, das Gerät mal zu erproben, es ist wirklich nicht für jeden geeignet.

ups, da ist der falsche link in die Antwort geraten. Hier der richtige: http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&biw=1680&…

ups, da ist der falsche link in die Antwort geraten. Hier der richtige: http://www.alber.de/fileadmin/content/downloads/BSG_…

Hallo,

aufgrund der eher schwierigen Prognose wäre vermutlich der Umzug in eine barrierenabgesenkte Wohnung für den Betroffenen besser.

Wenn sich die Muskulatur aufgrund einer Erkrankung abbaut, wird der Betroffene bald einen E-Rollstuhl benötigen und damit werden aufgrund des höheren Gewichts die Treppen noch schwieriger zu überwinden sein.

Für den Umzug könnte - sofern noch nicht verbraucht - der Geldbetrag zur „Wohnraumverbesserung“ beantragt werden. Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Umfeldes (und somit m. E. auch die Treppensituation außerhalb der Wohnung) gewähren Pflegekassen Zuschüsse bis zu 2.557,00 €.

Ansonsten - rein rechtlich - bleibt nur das Widerspruchsverfahren, was dem Betroffenen aufgrund der langen Dauer des Verfahrens nicht helfen wird.

Wenn ich die Schilderung richtig erfasst habe, ist davon auszugehen, dass dieses Hilfsmittel nur über einen relativ geringen Zeitraum von dem Betroffenen genutzt werden kann.
Daher ist die Skepsis / Haltung der AOK durchaus auch nachvollziehbar.

Ich kann die Wut und das Unverständnis wegen der Ablehnung durchaus verstehen - aber ich möchte auch anraten, zu reflektieren, ob eine alternative Lösung vielleicht sogar mehr Vorteile für den Betroffenen bringt.

Viele weitere Informationen sind in unserem Netzwerk-Forum (forum.enbeka.de) zusammen getragen worden - vielleicht sind welche dabei, die Dir bzw. der betroffenen Familie weiter helfen.

Viele Grüße
Mary

Hallo Solluna,

dieses hin und her schieben von Zuständigkeiten ist leider nicht selten, besonderes wenn es um hohe Kosten für Hilfsmittel geht. Auf jedenfall sollten Sie sofort einen formlosen schriftlichen Einspruch gegen den negativen Bescheid der Krankenkasse und des Sozialhilfeträgers erheben.

Wer letztlich in dem von Ihnen beschrieben Fall der zuständige Kostenträger ist kann ich nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Jochenke

Hallo solluna,

leider muß ich noch eine Kleinigkeit abklären und werde bis spätestens Dienstag eine Rückantwort geben.

LG Asdi

Leider kann ich derzeitig keine Rückantwort geben.

Sorry.

Also die Treppensteighilfen werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht getragen. Tragen kann nur noch der Sozialhilfeträger, wenn eine Bedürftigkeit (finanzielle) vorliegt.

In dem Sinne ist die Krankenkasse nicht unmenschlich, sondern muss sich einfach an Gesetze halten.

Hier noch ein Urteil:
http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/die-elektrisch-…

Vielen Dank!