Hallo Esther,
ich hoffe, meine Frage ist hier richtig positioniert.
Folgendes: Meine Grossmutter ist mit Ihrer Gehhilfe
in einer 30 -iger Zone mit 37 KM geblitzt worden.
Eventuell bekommt sie die Auflage mit dem Rollator beim TüV
vorstellig zu werden um zu belegen, dass der Korb wieder vorn
montiert ist um diesen nicht mehr als Sitzplatz zu missbrauchen.
Es ging bergab und manchmal ist die alte Dame noch recht
flott.
Hier empfehle ich, das Handbremsspiel zu überprüfen.
Manchmal ist der Bowdenzug etwas ausgeleiert, was sich aber
leicht justieren lässt.
Frage: wie sind die Konsequenzen
Gibt es Punkte in Flensburg dafür?
Nicht wenn der Rollator im Original Auslieferungszustand gemäß
Krankenkassenverordnung verblieben ist.
Wieviel Bussgeld gibt es dafür (ihre Rente ist nicht
sehr hoch), ggf. muss die Familie zusammenlegen.
Hier besteht eventuell die Chance auf Schadenersatz von der
Krankenkasse, wenn der Rollator nachweislich keinem Tuning
unterzogen wurde.
Und : ab wieviel Punkte wird Ihr die Gehhilfe entzogen?
Überhaupt nicht, hier wird höchstens eine Drosselung veranlasst.
Ich bin natürlich besorgt.
Musst du nicht sein.
Gruß Peter