Umzug ins Altenheim

Hallo, meine knapp 90jährige alleinstehende Tante liegt seit einem Sturz im Krankenhaus.Sie wird danach sofort ins Altenheim kommen und nicht mehr in ihre eigene Wohnung zurückkehren. Sie wohnte in einer Wohnung einer Bau-GmbH wo sie vierteljährich ihre Nebenkosten zahlte. Was ist bezüglich der Wohnung alles zu tun und was muss ich noch alles erledigen ?

Olaf

Das macht im Allgemeinen der Betreuer. Bist du das? 

Das wäre ansonsten der erste Schritt. 
Diese Frage zu klären und den Antrag zu stellen. Weil sonst hast du keine rechtliche Handhabe.

Wenn du das aber schon bist, musst du die Wohnung fristgerecht kündigen und dafür sorgen, dass die Miete bis dahin bezahlt wird. 

In dieser Zeit musst du die Wohnung ausräumen. Im Prinzip musst du alles erledigen, was an Post da ist, Bankgeschäfte, Besorgungen Anträge stellen, Adressänderung an die Rentenanstalt etc. etc.
Also alles, was in einem Menschenleben so an Verwaltung da ist, ist dann dein Job. Bzw. es kommt darauf an, über welche Bereiche deine Tante nicht mehr entscheiden kann und wie das Amtsgericht entschieden hat.

Einmal im Jahr musst du einen Betreuungsbericht ans Amtsgericht schreiben und Rechenschaft ablegen. 

Hallo Danmet,

Das macht im Allgemeinen der Betreuer. Bist du das? 

Das wäre ansonsten der erste Schritt. 
Diese Frage zu klären und den Antrag zu stellen. Weil sonst
hast du keine rechtliche Handhabe.

Ist das so? Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus, wundere mich nur. Die 90Jährige ist doch nur gestürzt. Von Demenz oder „nicht mehr geschäftstüchtig“ hat der UP doch nichts geschrieben? Braucht’s da echt einen offiziellen Betreuer? *grübel*
Kann die alte Dame denn ihre Wohnung (+ Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabel-TV u.a.) nicht selbst kündigen, wenn man ihr den entsprechend vorformulierten Brief zur Unterschrift vorbereitet? Ebenso die Adressänderung für die Rentenanstalt? Und reicht nicht evtl. eine einfache Vollmacht, um andere evtl anfallende zu regelnde Dinge zu erledigen?

Viele Grüße
Stefanie

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Hallo,

Hallo, meine knapp 90jährige alleinstehende Tante liegt seit
einem Sturz im Krankenhaus.Sie wird danach sofort ins
Altenheim kommen und nicht mehr in ihre eigene Wohnung
zurückkehren.

Da Du nur von einem Sturz schreibst (schlimm genug) und nicht auch noch von Demenz:
Auch nach einem Sturz ist ein Mensch noch voll geschäftsfähig.
Von daher brauchst Du eine Vollmacht von Deiner Tante, wenn Du für sie Rechtsgeschäfte rechtswirksam tätigen willst.

Sie wohnte in einer Wohnung einer Bau-GmbH wo

sie vierteljährich ihre Nebenkosten zahlte. Was ist bezüglich
der Wohnung alles zu tun und was muss ich noch alles erledigen
?

Die Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag. Auf den Internetseiten von vielen Heimen findest Du Checklisten, was alles zu erledigen ist im Hinblick auf Wohnungskündigung und Abmeldungen / Ummeldungen vor einem Umzug ins Heim. Auch die großen Wohlfahrtsverbände (Rotes Kreuz, Diakonie etc.) haben solche Checklisten auf ihren Internetseiten.

Solltest Du in Deinem Ursprungsposting vergessen haben zu erwähnen, daß bei Deiner Tante Alzheimer / Demenz eine Rolle spielt, dann gilt folgendes:

Dann ist der Mensch zuständig, der vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist und zu dessen Aufgabenkreis das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ gehört.

Achtung : Selbst wenn Du als Betreuer über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Aufgabenkreis verfügst kannst Du nicht einfach so die Wohnung des Betreuten kündigen, denn:
Bei allen Tätigkeiten, wo es einen Interessenkonflikt zwischen Betreuer und Betreuten geben kann, ist das Amtsgericht einzuschalten. Das ist im Fall der Wohnungskündigung der Fall, denn theoretisch könntest Du Dir dadurch Vorteile für Dich verschaffen.

Bist Du also Betreuer, dann wende Dich umgehend schriftlich an das für die Betreuung zuständige Amtsgericht. Dort wird dann ein Verfahrenspfleger eingesetzt. Dieser nimmt dann mit der Betreuerin / dem Betreuer und dem Betreuten Kontakt auf, verschafft sich Einblick in die Sachlage d.h. will wissen, warum die Wohnung gekündigt werden soll.

Das geht relativ schnell - eine Woche bis 10 Tage. Wenn Du dann einen positiven Bescheid bekommst, dann kannst Du als Betreuer die Wohnung kündigen.

Alles Gute und viele Grüße

Iris

Danke…Ergänzungen
Hallo, zuerst einmal danke für die ausführlichen Antworten. da ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt habe, nochmal ergänzendes.

  1. Es bestehen nur leichte Anzeichen von Demenz, für eine Unterschrift reiche es allemal noch.
  2. Der Grund für den Umzug ist u.a. auch die Tatsache dass sie im zweiten Stock wohnt und ohne Rolator wahrscheinlich nicht mehr auskommen wird.Verwandte ersten Grades gibt es nicht.
  3. Es besteht kein Mietvertrag, die Wohnung ist ihr Eigentum (Die ich als Betreuer wahrscheinlich wegen der Kosten des Heimes einmal verkaufen muss).

Hoffe ich habe jetzt nichts vergessen. Für weitere bzw. ergänzende Antworten wäre ich dankbar.

Olaf

Hallo,

ist die Wohnung durch einen Lift erreichbar? Wurde denn schon abgeklärt, welche Chancen mit Krankengymnastik bestehen? Auch mit einem Rollator kann man noch in der eigenen Wohnung leben.

Es gibt Beratungsmöglichkeiten über Pflegestützpunkte. Was will die alte Dame denn selber?

Viele Grüße

Iris

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Guten morgen,

  1. Die Wohnanlage hat keinen Lift
  2. Laut Ärtzte im KKH wird sie ohne Rollator wahrscheinlich nicht mehr auskommen.
  3. Ein Umzug in eine EG-Wohnung kommt nicht mehr in Frage.
  4. In unmittelbarer Nähe gibt es keine Menschen die Ihr auf die schnelle helfen könnten.
  5. Sie hat eingesehen, dass es keine andere Möglichkeit mehr gibt. (Zitat: „Ich wusste das die Zeit mal kommen wird“)

Lieben Gruß
Olaf

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Hallo,

hast Du einmal mit ihr über eine 24 -Stunden-Pflegerin gesprochen? Wir kennen einige Leute, die damit sehr zufrieden und froh darüber sind, daß sie in ihrer bisherigen Wohnung, Umgebung bleiben konnten.

Mit Grüßen
Mannema

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Hallo,

lass dich vor Ort beraten: zB http://www.bw-pflegestuetzpunkt.de/cms/index.php?art… und von einem der örtlichen Pflegedienste

Gruß
Otto

Hallo Olaf: stellen wir fest: Die Tante hat ihre Wohnung zum Eigentum. Die Wohnung liegt im 2. Stock, es ist kein Aufzug vorhanden, sie hat, wenn überhaupt, nur eine leichte Demenz. Also ist sie voll geschäftsfähig. Warum hat sie Dich als Betreuer? Bist du gerichtlich eingesetzt?
Wie sehen ihre finanziellen Verhältnisse aus? Kann sie sich eine häusliche Krankenpflege leisten, bzw. tritt die Pflegekasse ein? Welche Pflegestufe hat sie? Möchte sie gerne in ein Heim? Ich kenne viele, die sehr zufrieden in ihrem gewohnten Umfeld zusammen mit der Pflegedienstbetreuung leben.
Andere wiederum bevorzugen das Zusammenleben mit Anderen, z. B. in einer Senioren-Wohngemeinschaft, die von Pflegediensten betrieben wird. Da ist die Tante also kein Patient, sondern Untermieter mit allen Rechten und Pflichten und nimmt im besten Fall aktiv am täglichen Leben teil. Kochen, Einkaufen, Ausflüge, Feste, ist nicht allein, wenn sie es nicht will.
Wenn die Finanzen das hergeben, wäre das eine echte Alternative.
In einer Senioren-WG ist rund um die Uhr eine Pflegekraft erreichbar und wie mir scheint, braucht die Tante das nicht einmal. Also Heim finde ich zur Zeit überdimensioniert. Zumal noch gar nicht klar ist, wie der Bruch verheilen wird.

Mir gefällt auch die Denke nicht: alte Tante, Knochenbruch; ergo dem Tode geweiht, zudem leichte Demenz, also Heim…

MfG Sylvia, die oftmals aus beruflichen Gründen garnicht mehr weiß, was sie vor 10 Minuten gemacht hat.

Nachsatz
Nochmal nachgelesen, es scheint, als ob sich die Tante nicht mal etwas gebrochen hätte…
sie ist lediglich gestürzt, das kann passieren, warum ist sie im Krankenhaus mit Heimperspektive? Weil sie 90 ist? Meine Schwiegermutter ist mit 101 zu Hause verstorben, nachdem sie ihren 100sten mit der ganzen Restfamilie und Freunden gefeiert hatte. Ja, das geht. (Wenn ich mir vorstelle, dass ich … nur weil ich steinalt und hingefallen bin, in ein Heim komme, auf Betreiben anderer Leute…)

LG Sylvia