2 Mietverträge geht das?

Hallo ich bin 18 Jahre alt und habe einen 2 Jahre alten Sohn und nun will ich endlich von zu Hause ausziehen und mit meinem Freund (der Vater von meinem Sohn) zusammen ziehen wir haben auch eine Wohnung gefunden die aber 934€ kalt kostet mein Freund arbeitet aber verdient gerade mal 1000€ netto im Monat und ich mach eine Ausbildung aber bekomm keinen Lohn sondern harz 4 für uns 3 würde das Amt 667,04 Kaltmiete bezahlen aber in München ist es fast unmöglich eine passende Wohnung zu finden naja und das Amt sagt das wir die Differenz nicht selber zählen können unsere Eltern würden uns ja damit unterstützen (ich persönlich finde es ja schwachsinnig aber was soll’s) jetzt meine frage wir haben uns überlegt in die Wohnung als Wohngemeinschaft ein zu ziehen also mit 2 Mietverträge so das in meinem dann für mich und mein Sohn 562€ bezahlt werden( das steht uns für 2 Personen zu) und mein Freund die andere helfet der Wohnung selbst bezahlt und sein eigenen Mietvertrag hat und natürlich auch die Hälfte der Kaution bezahlt. Das müsste doch gehen oder das wäre ja wie eine wg.

hi Anträge können sie immer stellen-eine Untervermietung käme der Sache schon näher.Mal versuchen viel Glück. MfG HPW

Also kann der Vermieter 2 Mietverträge Aufsätzen ein mal für mich den ich bei der arge abgebe und einmal einen für mein Freund der seine miete selber zählt für ein Teil der Wohnung? Das wäre dann kein betrug oder?

hi Anträge können sie immer stellen-eine Untervermietung käme
der Sache schon näher.Mal versuchen viel Glück. MfG HPW

leider darf ich ihnen keine Rechtsverbindliche Auskunft geben das verbietet der Gesetzgeber aber in der Richtung liegen sie gar nicht so schlecht.

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Hallo,

möglich ist es allerdings wird dir dein Vermieter kein zwei Verträge Ausstellen.
Was Ihr aber machen könnt ist einfach, dass ihr beide den Mietvertrag unterschreibt damit seit ihr beide gleichwertige Vertragspartner. Wichtig ist das ihr beide getrennt die Miete an der Vermieter zahlt.
Das Amt wird auch Fragen ob Ihr zusammen Schalft jeder eine eigens Zimmer mit Bett und Schrank habe, ob der Kühlschrank aufgeteilt ist, wie die Wäsche gewaschen wird.
Es kann auch sein das Ihr überprüft werdet als in der Wohnung!!
Alles muss getrennt sein ansonsten werden die Böse und da Ihr dann als Lebensgemeinschaft gelten würdet währe er Unterhaltspflichtig also Achtung!
Richtet auch bloß kein Gemeinsames Konto ein oder gebt euch vollmachten.
Es muss halt glaubhaft sein das Ihr kein Paar seit!!!
Übrigens meint das Amt, dass eure Eltern euch nicht Unterstützen können weil, Sie das als dauerhaftes Einkommen rechnen würden.

So ich hoffe ich konnte Helfen.
PS: Lasst euch die WG erst absegnen vom Amt.

Gaunereien wiegen schwer! Kein vorsichtiger und gesetzestreuer Vermieter läßt sich auf so etwas ein.

Hallo, diese Lösung ist sicherlich vom Einverständnis des Vermieters abhängig.

Eklis64

Hallo, wenn Sie zu Ihrem Freund ziehen, bilden Sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft, zumal Ihr Freund ja auch der Vater des Kindes ist. Zu deutsch: es geht nur über das Amt, das ja das Einkommen des Vaters mitberechnet. Man kann´s drehen, wie man will, letztendlich ist die Whg. zu teuer. Aber: das Amt kann auch Ausnahmen von der Regel zulassen.- Mehr kann ich nicht weiterhelfen, München hat sowieso die höchsten Mieten in D.- Gruß, Achim