5700 EUR auf dem Konto beim Antrag auf Sozialhilfe

Hi,

sind 5700 EUR auf dem Konto ok beim Antrag auf Grundsicherung im Alter ( Sozialhilfe ), wenn seine Frau HARTZ IV bezieht und die Beträge auf sein Konto fließen?

Und noch eine Frage. Wenn seine Frau dann im entsprechenden Alter auch Sozialhilfe beantragt, muss sie über ein eigenes Bankkonto verfügen oder kann dafür ein Konto jeder beliebigen Person eingesetzt werden? Und wenn das das Konto ihres Mannes ist ( der oben erwähnt wurde ), dann kann auf dem Konto nicht mehr als 5200 liegen, sowie überhaupt der Gatten zur Verfügung stehen, oder?

Danke

Hallo,

sind 5700 EUR auf dem Konto ok beim Antrag auf Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe), wenn seine Frau HARTZ IV bezieht und die Beträge auf sein Konto fließen?

Ja.

Und noch eine Frage. Wenn seine Frau dann im entsprechenden Alter auch Sozialhilfe beantragt, muss sie über ein eigenes Bankkonto verfügen

Nein.

oder kann dafür ein Konto jeder beliebigen Person eingesetzt werden?

Verstehe ich jetzt nicht so richtig, was damit gemeint ist. Geht es um das Konto, auf das die Leistungen überwiesen werden sollen? Das darf auch das Konto des Ehegatten bzw. ein gemeinsames sein. Bei Ehegatten wird ja ohnehin geschaut, was beide haben und es wird im Zweifel beiden je zur Hälfte angerechnet.

Und wenn das das Konto ihres Mannes ist (der oben erwähnt wurde), dann kann auf dem Konto nicht mehr als 5200 liegen, sowie überhaupt der Gatten zur Verfügung stehen, oder?

Da darf auch eine Million draufliegen. Der Vermögensfreibetrag, denn ich da jetzt sehe, wären 2.600 + 614 + 750 + 750 = 4614€. Dieser Freibetrag bezieht sich natürlich nicht nur auf Barvermögen/Sichtguthaben.
Es gibt aber auch noch eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge und Härtefall-Regelungen sowie weitere „Ausnahmen“, was wohl dazu führt, dass sowas letztlich nur im konkreten Einzelfall bestimmt werden kann.

Grüße