AA und Schwanger und möchte umziehen

Ich bin in der Arbeitslosigkeit schwanger geworden und möchte jetzt statt eine 2 raum wohnung von 59qm in eine ziehen in von der qm gleich ist aber nur ein zimmer mehr hat!

Habe ich da chance und wie stelle ich das am besten an?

Hallo

Grundsätzlich kannst Du es erst einmal beantragen, die Entscheidung liegt eh bei der ARGE und ist sicherlich von deinen Aussagen abhängig. Du solltest es so begründen wie hier geschildert und vielleicht, dass du nicht mit deinem Kind in einem Zimmer schlafen kannst und willst. Wahrscheinlich bekommst Du aber nur die Genehmigung zum Umzug, aber keinerlei Kosten erstatten. Im übrigen gibt es Erstausstattungen fürs Baby von der Arbeitsargentur.

Gruß orbis

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Guten Morgen.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2?

Also als erstes leben wir in einem freien Land, so das Sie überall hinziehen können wo Sie wollen.
Sie müßten Ihren Umzug nur dann vorher bei der zuständigen Agentur oder Arge angeben.
Sollten Sie Alg 1 beziehen, ist der Umzug ansich kein Problem. Einen Umzug bekommen Sie aber nicht gezahlt, das dies nur bei einer Arbeitsaufnahme möglich wäre.
Sollten Sie Alg 2 beziehen, müßten Sie vorher bei Ihrer zuständigen Arge abklären, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen sind. Ggf. bezahlt Ihnen die Arge sogar den Umzug.

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Ich bin in der Arbeitslosigkeit schwanger geworden und möchte
jetzt statt eine 2 raum wohnung von 59qm in eine ziehen in von
der qm gleich ist aber nur ein zimmer mehr hat!

Habe ich da chance und wie stelle ich das am besten an?

Ich bekomme momentan noch Alg 1 aber zum aufstocken noch Kosten für Unterkunft über Alg 2!!
Guten Morgen.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2?

Also als erstes leben wir in einem freien Land, so das Sie
überall hinziehen können wo Sie wollen.
Sie müßten Ihren Umzug nur dann vorher bei der zuständigen
Agentur oder Arge angeben.
Sollten Sie Alg 1 beziehen, ist der Umzug ansich kein Problem.
Einen Umzug bekommen Sie aber nicht gezahlt, das dies nur bei
einer Arbeitsaufnahme möglich wäre.
Sollten Sie Alg 2 beziehen, müßten Sie vorher bei Ihrer
zuständigen Arge abklären, ob die neuen Kosten der Unterkunft
angemessen sind. Ggf. bezahlt Ihnen die Arge sogar den Umzug.

Ich bin in der Arbeitslosigkeit schwanger geworden und möchte
jetzt statt eine 2 raum wohnung von 59qm in eine ziehen in von
der qm gleich ist aber nur ein zimmer mehr hat!

Habe ich da chance und wie stelle ich das am besten an?

Hallo

Grundsätzlich kannst Du es erst einmal beantragen, die
Entscheidung liegt eh bei der ARGE und ist sicherlich von
deinen Aussagen abhängig. Du solltest es so begründen wie hier
geschildert und vielleicht, dass du nicht mit deinem Kind in
einem Zimmer schlafen kannst und willst. Wahrscheinlich
bekommst Du aber nur die Genehmigung zum Umzug, aber keinerlei
Kosten erstatten. Im übrigen gibt es Erstausstattungen fürs
Baby von der Arbeitsargentur.

Gruß orbis

Hallo

erstmal danke

Die sagen mir beantragen kann ich es aber wird so wie mein situation ist nicht bewilligt, die meinen der platz reicht für mich und mein Kind!
Weil das mit dem einem Zimmer zusammen schlafen habe ich auch als grund angegeben aber das ist dennen egal!
Die meinen ich kann solange mit mein Kind in ein zimmer schlafen bis es 4 jahre alt ist!!

Und ich weis langsam nicht mehr weiter!
Danke mit der Erstausstattung habe ich schon beantragt!

Hallo und sorry konnte deine Frage jetzt erst lesen.

Das ist alles eine Frage der Bedürftigkeit, sowie der Kostenübernahme.Beziehst du AlgI oder II? Lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft oder bist du Singel? Kostet die neue Wohnung mehr? Willst du Umzugskosten Erstattung beantragen? Auf jeden Fall kannst du die Bedürftigkeit klar begründen und eigemtlich sollte es kein Problem darstellen. Ich empfehel dir wenn nicht schon geschehen Antrag beim Amt abzuholen oder auf der Webseite vom Amt runter zu laden. Da kannst du sehen welche was das Amt alles wissen will.

Grüße Jobhunter

Ich bin in der Arbeitslosigkeit schwanger geworden und möchte
jetzt statt eine 2 raum wohnung von 59qm in eine ziehen in von
der qm gleich ist aber nur ein zimmer mehr hat!

Habe ich da chance und wie stelle ich das am besten an?

Hallo und sorry konnte deine Frage jetzt erst lesen.

Das ist alles eine Frage der Bedürftigkeit, sowie der
Kostenübernahme.Beziehst du AlgI oder II? Lebst du in einer
Bedarfsgemeinschaft oder bist du Singel? Kostet die neue
Wohnung mehr? Willst du Umzugskosten Erstattung beantragen?
Auf jeden Fall kannst du die Bedürftigkeit klar begründen und
eigemtlich sollte es kein Problem darstellen. Ich empfehel dir
wenn nicht schon geschehen Antrag beim Amt abzuholen oder auf
der Webseite vom Amt runter zu laden. Da kannst du sehen
welche was das Amt alles wissen will.

Grüße Jobhunter

Hallo, danke für deine Antwort!!

Ich bekomme Arbeitslosengeld und von harz 4 unterkunftskosten!
Lebe momentan in der wohnung alleine und ab november dann mit Kind!
Aber die können mich doch nicht zwingen mit mein kind so lange in der wohnung zu wohnen bis das kind 4-oder 5 jahre alt ist!!
(Und das sagen die zu mir)
die wohnung soll nicht größer und auch nicht teuer sein als die jetzt nur ein raum mehr für das kind auch sein reich hat wenn es älter wird!

Ich bin in der Arbeitslosigkeit schwanger geworden und möchte
jetzt statt eine 2 raum wohnung von 59qm in eine ziehen in von
der qm gleich ist aber nur ein zimmer mehr hat!

Habe ich da chance und wie stelle ich das am besten an?

Hallo und sorry konnte deine Frage jetzt erst lesen.

Das ist alles eine Frage der Bedürftigkeit, sowie der
Kostenübernahme.Beziehst du AlgI oder II? Lebst du in einer
Bedarfsgemeinschaft oder bist du Singel? Kostet die neue
Wohnung mehr? Willst du Umzugskosten Erstattung beantragen?
Auf jeden Fall kannst du die Bedürftigkeit klar begründen und
eigemtlich sollte es kein Problem darstellen. Ich empfehel dir
wenn nicht schon geschehen Antrag beim Amt abzuholen oder auf
der Webseite vom Amt runter zu laden. Da kannst du sehen
welche was das Amt alles wissen will.

Grüße Jobhunter

Hallo, danke für deine Antwort!!

Ich bekomme Arbeitslosengeld und von harz 4 unterkunftskosten!
Lebe momentan in der wohnung alleine und ab november dann mit
Kind!
Aber die können mich doch nicht zwingen mit mein kind so lange
in der wohnung zu wohnen bis das kind 4-oder 5 jahre alt ist!!
(Und das sagen die zu mir)
die wohnung soll nicht größer und auch nicht teuer sein als
die jetzt nur ein raum mehr für das kind auch sein reich hat
wenn es älter wird!

Mhhh sagen kann das Amt viel, du musst immer bedenken, das Amt will Sparen.Du hast keinen Rechtsanspruch darauf.Ich sehe z.ZT. zwei Möglichkeiten für dich.

1.Antrag Stellen, Bescheid abwarten und dann sehen welche Begründung erfolgt gegen die man dann ggf.vorgehen kann.
2.Auf eigene Kosten Umziehen und Veränderungsmeldung einreichen.Wenn die Wohnung wirklich nicht mehr kostet als die alte.
Wie gut gut verstehst du dich denn mit deinem jetzigen Vermieter?? Steht vieleicht eine Mieterhöhung an ??

Ich bin in der Arbeitslosigkeit schwanger geworden und möchte
jetzt statt eine 2 raum wohnung von 59qm in eine ziehen in von
der qm gleich ist aber nur ein zimmer mehr hat!

Habe ich da chance und wie stelle ich das am besten an?

Grüße Jobhunter