Abschließende Angaben Anlage EKS Jobcenter Selbstständigkeit

Hallo Leute,
mich würde mal interessieren, wie die KFZ-Steuer für ein betriebliches Kraftfahrzeug geltend gemacht werden kann:

  1. In dem Monat, in dem die gesamte Jahressteuer  bezahlt wird?
  2. Oder die Jahressteuer geteilt durch 12, also die anteilige Steuer pro Monat?
  3. Oder die Jahressteuer aufgeteilt auf die 6 Monate im Abrechnungszeitraum?
        (Dies wäre dann aber im Ergebnis  gleich mit der Frage 1)
    Danke für die Auskunft!
    Viele Grüsse
    Siegfried

Hallo

mich würde mal interessieren, wie die KFZ-Steuer für ein betriebliches Kraftfahrzeug geltend gemacht werden kann:

  1. In dem Monat, in dem die gesamte Jahressteuer  bezahlt wird?
  2. Oder die Jahressteuer geteilt durch 12, also die anteilige Steuer pro Monat?
  3. Oder die Jahressteuer aufgeteilt auf die 6 Monate im Abrechnungszeitraum?

Wenn der Abrechnungszeitraum 6 Monate beträgt, dann doch innerhalb dieser 6 Monate, in der die Ausgabe gemacht wird. Da gilt doch immer das Zufluss- oder hier in diesem Falle das Abfluss-Prinzip.

Wenn die 6 Monate insgesamt berechnet werden, spielt es doch keine Rolle, ob man es aufteilt oder nur dem Monat zurechnet, in dem man die Zahlung tätigt.

    (Dies wäre dann aber im Ergebnis  gleich mit der Frage 1)

Ach so ja, genau das wollte ich gesagt haben.

Viele Grüße

PS: Meine Auskunft beruht auf Kenntnissen, die ich mir vor ca. 10 Jahren zugelegt und danach zumindestens in diesem Punkt nicht erneuert habe. Aber das Zuflussprinzip ist ja seitdem nicht aufgehoben oder gelockert worden.