ALG 2: Kosten der Unterkunft

Rudi Ratlos hat eine kleine Eigentumswohnung gekauft, weil die Kaltmiete zu teuer ist. Nun muss Rudi Ratlos Zinsen auf das Wohnungsdarlehen zahlen und in einen Bausparvertrag einzahlen, weil das Guthaben an die Bank als Tilgung abgetreten ist. Da Rudi Ratlos kürzlich gekündigt wurde, muss er u.a. ALG 2 beantragen. Das Sozialamt will die notwendigen Bausparraten nicht als Kosten der Unterkunft anerkennen, weil es Vermögensbildung ist. Rudi Ratlos muss die Bausparraten aber bezahlen, sonst kündigt die Bank das Darlehen, da keine Tilgung mehr erfolgen kann. Rudi Ratlos hätte dann Wohnungsnot.

Was kann Rudi Ratlos dem Sozialamt an Urteilen anbieten, wonach Bausparraten Kosten der Unterkunft sind, weil hier eine Wohnungsnot zu verhindern ist und eine Kaltmiete dem Amt sehr viel teurer käme.

Hi,

Was kann Rudi Ratlos dem Sozialamt an Urteilen anbieten,
wonach Bausparraten Kosten der Unterkunft sind, weil hier eine
Wohnungsnot zu verhindern ist und eine Kaltmiete dem Amt sehr
viel teurer käme.

Du kennst Google? :wink:
http://www.google.de/search?q=urteil+tilgung+eigentum
Bereits der 5. Link http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/hartz-iv-tilg… verweist uf das entsprechende Grundsatzurteil B 14/11b AS 67/06 R (das ich mir vielleicht doch mal merken sollte…)

Gruß
Ingo