ALG 2 zurückzahlen?

Hallo,
also Frau XY hat für 1.Oktober ALG 2 bekommen, obwohl die ARGE wusste (seit 23.09.09), dass Frau XY ab 1.10. studiert. Eine Zulassungsbestätigung wurde eingereicht. Trotzdem bekam Frau XY wie bereits erwähnt Geld von der ARGE für Okt.
Ein Rückzahlungsbescheid liegt zwar noch nicht vor, aber kann die ARGE von Frau XY das Geld zurückfordern? Sie hat es doch aber für Miete, Lebensunterhalt etc. ausgegeben, da Frau XY erst seit 1.11. Bafög bekommt.
Welches Recht hat Frau XY jetzt, wenn die ARGE feststellt, das Frau XY zu viel bekommen hat?
Weiß das jemand?

Mfg

wenn das Geld zu unrecht bezogen wurde (es bestand kein Anspruch(mehr)), wird es zurückgefordert, es müsste jedoch die Möglichkeit auf Teilzahlung/Aufschub geben…
Das Geld wird ja im Nachhinein (Folgemonat) gezahlt -> wenn im September Anspruch bestand / Geld bezogen wurde, sollte es keine Probleme geben…

Hab übersehen dass es erst ab November Studienhilfe gibt, sollte somit kein Problem sein weil man sonst einen Ganzen Monat kein Einkommen hätte…

Hallo

Hab übersehen dass es erst ab November Studienhilfe gibt, sollte somit kein Problem sein weil man sonst einen Ganzen Monat kein Einkommen hätte…

Falls es doch Probleme geben sollte: Wenn man im Glauben war, das Geld zu Recht erhalten zu haben, und es deswegen schon ausgegeben hat, muss man es nicht zurückzahlen (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..).

Viele Grüße

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