ALG bei Arbeitsaufnahme

Moin,

jemand bezieht seit einigen Monaten ALG 1 und bekommt nun endlich wieder einen Vollzeitjob.
Allerdings wird das erste Gehalt erst zum Ende des Folgemonats der Arbeitsaufnahme ausgezahlt und dann immer zum Monatsende (also Beispiel: Arbeitsaufnahme 1.4., erstes Gehalt Ende Mai und dann immer Ende Juni für Mai, Ende Juli für Juni usw.)
Der Anspruch auf ALG 1 endet ja eigentlich mit Aufnahme der Arbeit. Soll heißen, Ende März ist noch Geld gekommen von dem man im April leben kann, aber was ist Ende April? Wovon soll die Person im Mai leben? Vom Arbeitgeber einen Vorschuß zu erbitten ist ja irgendwie auch schwachsinnig, wird dann später abgezogen und fehlt immer am Ende irgendwo.

Gibt es die Möglichkeit, für den einen Monat dann ALG 2 oder was anderes zu beziehen?

MfG,
Fabienne Sander

Für April besteht ggf. Alg2-Anspruch als Beihilfe, falls vorhandenes anrechenbares Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den sozialrechtlichen Bedarf zu decken.

Für Mai kann Alg2 darlehensweise gewährt werden.

Also ja, es besteht die Möglichkeit, Alg2 zu beziehen: Problem wird die kurzfristige Bewilligung machen; hier muss norfalls Druck aufgebaut werden.

Ne, anderes Einkommen ist ja nicht vorhanden und Vermögen ebenfalls nicht, nach etlichen Monaten der Arbeitslosigkeit :frowning:

Darlehensweise wäre ja schon ausreichend hilfreich, wenn man es in angemessenen Raten zurückzahlen kann.

Aber Anspruch für April ist doch der, der Ende März gezahlt wird? Ich bin jetzt verwirrt, wird ALG nicht rückwirkend gezahlt? Also das, was Ende März da ist, ist für den Monat März in dem ein Anspruch bestand, von dem wird aber im April gelebt. Das heißt ein Monat wäre ja auch von allein zu überbrücken, wenn der neue Arbeitgeber nicht so komische Auszahlungsmodalitäten hätte. Aber 2 Monate sind eben echt hart und da ist kein Erspartes vorhanden von dem man das überbrücken könnte…

Danke, das hat jedenfalls schon mal sehr geholfen

MfG,
Fabienne

Alg1 wird rückwirkend gezahlt, Alg2 im voraus.

Arbeitsaufnahme am 01.04. bedeutet kein Alg1-Anspruch für April; letztes Alg1 kommt Ende März rückwirkend für März.

Fließt im April kein Gehalt zu - und der ZUFLUSS IST ENTSCHEIDEND - (und liegt kein anderweitiges anrechnungsfähiges Einkommen in der BG vor), besteht Anspruch auf Alg2 (sofern natürlich keine besonderen Ausschlussgründe vorliegen (welche aber nicht anzunehmen sind)).

Das Alg2 für April sollte in der Tat am letzten Buchungstag im März gezahlt werden; reicht die Zeit bewilligungstechnisch nicht, kommt das Geld idealerweise im Laufe des April. Ggf. muss ein Vorschuss geleistet werden soweit ein Leistungsanspruch hinreichend wahrscheinlich ist.

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