Hallo und guten Abend, habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes bei folgendem Fall:
Alleinerziehende Mutter (1 Kind – jetzt 14 J.), Verkäuferin musste aufgrund einer gerichtl. Vereinbarung eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und hatte zusätzl. Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt bis Dez. 2010.
Im August 2010 hat sich die Gelegenheit ergeben von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln (dies wäre ab Januar 2011 ohnehin notwendig geworden, weil Unterhalt wegfällt). Leider wurde zum Jahresende 2010 gekündigt (Franchaise-Nehmer der Fil. arbeitet nur mit Familienangehörigen).
Die Arbeitsagentur berechnet nun den Anspruch für ALG I aus den letzten 12 Mon. – also 7 Mon. TZ + 5 Mon. VZ. Gesucht wird natürlich eine Vollzeitstelle. Das ALG I beträgt lediglich 575 EUR – reicht natürlich nicht. Würde man nur VZ nehmen, wären dies ca. 700 EUR.
Nun meine Fragen:
Ist die Berechnung so i. O. ?
Wo (oder wer) kann man das nachvollziehbar überprüfen ?
Kann man hier noch Wohngeld beantragen oder etwas anderes ?
Weiß hier jemand Rat ?
Danke und Gruß / Maggy