Hallo liebe User,
folgender Fall: Der Sohn eines Unternehmers arbeitet im Unternehmen des Vaters. Er bekommt einen geringen Lohn weil er in einer Wohnung wohnt, die ebenfalls der Eltern gehört. Dafür zahlt der Sohn allerdings weder Miete noch Nebenkosten. Nun wird dem Sohn gekündigt und muss die Miete und Nebenkosten nun aus eigenen Miteln bezahlen. Der Sohn hat aber keine neue Arbeit gefunden und muss sich arbeitslos melden. Da das gehalt im Vorfeld niedrig war reicht nach eigenen Berechnungen das ALG I noch nicht einmal für die Miete. Es wird für die Zukunft ein schriftlicher Mietvertrag unterschrieben.
Meine Fragen:
- da das ALG I nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, kann/muss man auch ALG II beantragen oder was ist da zu tun?
- Übernimmt unter den o.g. Gegebenheiten das Jobcenter/Arbeitsamt die Miete/Nebenkosten ?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe,
Der Betreffende hat noch nie ALG I oder II beantragen müssen und kennst sich damit überhaupt nicht aus.
Liebe Grüße