Alg II - Bedarfsgemeinschaft = gar kein Alg II?

Hallo

mal zum grundsätzlichen Verständnis von Alg II:

Was bedeutet es, wenn man in Alg II fällt und mit einem Partner unverheiratet zusammen in einer Wohnung lebt?

Fall 1:
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält man gar kein - null - Alg II, weder Geld noch Miete.

Fall 2:
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält man nur den Alg-II-Regelsatz von 350(?) EUR (nicht verheiratet) und keinen Mietzuschuss.

Fall 3:
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält man die 350 EUR plus Mietzuschuss, wenn der Partner wie viel bzw. wie wenig verdient?

Ich weiß nicht, ob man das so pauschal grob sagen kann, aber nur mal so als Anhaltspunkt.

Vielen Dank.

Hallo,

Was bedeutet es, wenn man in Alg II fällt und mit einem Partner unverheiratet zusammen in einer Wohnung lebt?

dann werden ALLE Einnahmen in einen Topf geworfen und das Amt wiegt den Topf.
Ist er schwerer als der Topf vom Amt, gibt es nix, sonst stellt das Amt ein Gleichgewicht her.

VG, René

Sorry, das ist ausgemachter Quatsch!

Habe gerade diese PN bekommen:

http://hartz.info/index.php?topic=30.0

Zitat:

So lange keine der dort genannten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft zutreffen, bilden die betroffenen Personen lediglich eine Wohngemeinschaft, es besteht keinerlei rechtliche Grundlage, die es dem Leistungsträger ermöglicht, von einem ALG-II-Bezieher die Vorlage von Nachweisen über Einkommen und Vermögen dessen Partners zu fordern, darf Einkommen eben nicht nach der Bedarfsanteilsmethode auf andere verteilt werden und besteht ein Anspruch auf 100% des Regelsatzes.

Hallo,

Sorry, das ist ausgemachter Quatsch!

da hättest Du vieleicht nicht PARTNER , sondern „Hans Wurst“ schreiben sollen!

Viel Spaß bei der Abarbeitung Deiner Widersprüche!

VG, René

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