Alg II + PKV: ARGE verlangt (teureren) Basistarif

Hallo,

angenommen, jemand ist seit vielen Jahren in der PKV versichert und muss nun Alg II beantragen. Man bleibt jetzt ja in der PKV, allerdings verlangt die Arge den Wechsel in den Basistarif, welcher wesentlich teurer wäre als der bisherige Tarif. Nur dann zahlt die Arge einen Zuschuss!

Was ist, wenn man sich weigert, in den Basistarif zu wechseln? Würde dann einfach nur für die PKV kein Zuschuss gezahlt oder würden die Leistungen komplett gestrichen?

Der Wechsel wäre eine besondere Härte, da man sich bei Aufnahme einer Tätigkeit und dem damit verbundenen Wechsel zurück in die alten Tarife einer Gesundheitsprüfung unterziehen müsste. Diese würde aufgrund einer in der Zwischenzeit aufgetretenen chronischen Erkrankung negativ verlaufen und man käme nicht mehr in die alten Tarife hinein!

Danke im Voraus für die Antworten!

benhed

Hallo,

Man bleibt jetzt ja in der PKV, allerdings verlangt die Arge den Wechsel in den Basistarif, welcher wesentlich teurer wäre als der bisherige Tarif. Nur dann zahlt die Arge einen Zuschuss!

Es geht nicht um den Beitrag, sondern um Inhalte der KV.
Ein Tarif/Tarifkombination, muss mind. den Standard der GKV beinhalten.
Erkennt die Sachbearbeiterin diesen Unterschied, hilft sie sogar dem Antragsteller.

Mal mit der PKV abklären!

VG, René

Es geht nicht um den Beitrag, sondern um Inhalte der KV.

Ein Tarif/Tarifkombination, muss mind. den Standard der GKV
beinhalten.

Oder besser gesagt: darf höchstens den Standard der GKV enthalten. alle darüber hinaus gehenden Leistungen - die möglicherweise Bestandteil des günstigeren Tarifs sind - werden nämlich nicht erstattet.

Hallo,

darf höchstens den Standard der GKV enthalten.

ist mMn nicht ganz korrekt.
Es darf der Toptoptoptarif sein, wenn der Beitrag, nicht den Beitrag des Standardtarifes überschreitet.

Wäre ja sonst ausgemachter Blödsinn.
Nur weil der Tarif den Standard übersteigt, muss die ARGE mehr bezahlen!

Wird wohl eh in Richrung meines ersten Postes gehen…weniger Beitrag, aber nicht Mindeststandart eingehalten, daher wechseln müssen!

VG, René